EuG bestätigt Gatekeeper-Status von ByteDance: TikTok unterliegt dem Digital Markets Act

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat das Unter­neh­men Byte­Dance recht­mä­ßig als Gate­kee­per im Sin­ne des Digi­tal Mar­kets Act benannt. Das hat­te das Euro­päi­sche Gericht letz­ten Som­mer ent­schie­den (T‑1077/23). Das Unter­neh­men ist damit den stren­gen mate­ri­el­len Anfor­de­run­gen des DMA unter­wor­fen. Die Ent­schei­dung trifft eini­ge deut­li­che Hin­wei­se zu den Ver­mu­tungs­re­geln des DMA. Wei­ter­hin beschäf­tigt sie sich inten­siv mit dem…