
Meta kein DMA-Torwächter bei Marketplace – unsere Anmerkung in MMR 2026, 682
In der aktuellen Ausgabe der MMR ist eine gemeinsame Anmerkung von Maroš Fenik und mir zum Urteil des EuG vom 3.6.2026 – T‑1078/23 – Meta…
louven.legal ist eine spezialisierte Boutique für Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Wir unterstützen Telekommunikationsunternehmen und andere innovative Unternehmen dabei, ihre Geschäftsmodelle wettbewerblich und regulatorisch in der Digitalwirtschaft und Plattformindustrie auszugestalten und sich trotzdem in marktregulierten Bereichen rechtskonform zu verhalten. Unsere Mandanten schätzen uns für unsere wissenschaftliche Spezialisierung, direkte und praxistaugliche Kommunikation sowie der schlanken Kanzleistruktur. Wir bieten ihnen die Unabhängigkeit, Flexibilität und Schlagkraft einer spezialisierten Boutique.
Zu unseren Mandanten gehören große Technologie- und Telekommunikationskonzerne, spezialisierte Dienstleister und Unternehmen aus verschiedenen Branchen mit Fragen insbesondere zur digitalen Marktregulierung. Das umfasst die regulatorische Begleitung von Telekommunikationsnetzbetreibern und Erbringern von Telekommunikationsdienstleistungen vor den Regulierungs- und Kartellbehörden, die Gestaltung von Wholesale-Verträgen und sämtliche weiteren Fragen des Infrastrukturrechts. Im Kartellrecht liegt eine besondere Expertise bei louven.legal auf digitalen Sachverhalten wie etwa Zugang zu Daten, Plattformen und Infrastrukturen und neuen Formen der Missbrauchskontrolle im digitalen Bereich. Wir werden ausschließlich auf Basis von Stundensätzen tätig. Unser Stundensatz beträgt 330,00 EUR zzgl. Ust.

In der aktuellen Ausgabe der MMR ist eine gemeinsame Anmerkung von Maroš Fenik und mir zum Urteil des EuG vom 3.6.2026 – T‑1078/23 – Meta…

In der aktuellen Ausgabe der LMK ist meine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 24.2.2026 – KZR 51/22 erschienen (2026, 812472). Mehrere kartellrechtlich relevante Fragen…

Die Europäische Kommission verschärft die Durchsetzung des Digital Markets Act deutlich. Mit zwei Beschlüssen vom 23.7.2026 ahndet sie erstmals in erheblicher Höhe sowohl die Selbstbevorzugung…