Tchibo vs. Aldi Süd: OLG Düsseldorf weist Kartellvorwürfe zurück
Das OLG Düsseldorf hat am 10.2.2026 die Berufung von Tchibo gegen Aldi Süd zurückgewiesen und damit ein erstinstanzliches Urteil des LG Düsseldorf bestätigt. Das ergibt…
louven.legal ist eine spezialisierte Boutique für Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Wir unterstützen Telekommunikationsunternehmen und andere innovative Unternehmen dabei, ihre Geschäftsmodelle wettbewerblich und regulatorisch in der Digitalwirtschaft und Plattformindustrie auszugestalten und sich trotzdem in marktregulierten Bereichen rechtskonform zu verhalten. Unsere Mandanten schätzen uns für unsere wissenschaftliche Spezialisierung, direkte und praxistaugliche Kommunikation sowie der schlanken Kanzleistruktur. Wir bieten ihnen die Unabhängigkeit, Flexibilität und Schlagkraft einer spezialisierten Boutique.
Zu unseren Mandanten gehören große Technologie- und Telekommunikationskonzerne, spezialisierte Dienstleister und Unternehmen aus verschiedenen Branchen mit Fragen insbesondere zur digitalen Marktregulierung. Das umfasst die regulatorische Begleitung von Telekommunikationsnetzbetreibern und Erbringern von Telekommunikationsdienstleistungen vor den Regulierungs- und Kartellbehörden, die Gestaltung von Wholesale-Verträgen und sämtliche weiteren Fragen des Infrastrukturrechts. Im Kartellrecht liegt eine besondere Expertise bei louven.legal auf digitalen Sachverhalten wie etwa Zugang zu Daten, Plattformen und Infrastrukturen und neuen Formen der Missbrauchskontrolle im digitalen Bereich. Wir werden ausschließlich auf Basis von Stundensätzen tätig. Unser Stundensatz beträgt 330,00 EUR zzgl. Ust.
Das OLG Düsseldorf hat am 10.2.2026 die Berufung von Tchibo gegen Aldi Süd zurückgewiesen und damit ein erstinstanzliches Urteil des LG Düsseldorf bestätigt. Das ergibt…
Die Europäische Kommission hat am 6.2.2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok mit der suchterzeugenden Plattformgestaltung gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstößt.…
In einem von uns betreuten Streitbeilegungsverfahren hatte die Bundesnetzagentur Ende 2024 einen Beschluss verfasst. Diesen hatte die Antragsgegnerin angegriffen. Im vorläufigen Rechtsschutz war sie erfolgreich.…