EU-Beihilfenrecht: Kommission untersagt Förderung für MAN Trucks
Die Europäische Kommission hat eine von Polen geplante Regionalbeihilfe von rund 26 Mio. Euro für die Erweiterung eines Werks von MAN Trucks für mit dem…
Spezialisiert auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht
louven.legal ist eine auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierte Kanzlei. Wir arbeiten in Märkten, in denen Wettbewerb vom Zugang zu Netzen, Plattformen und Daten abhängt, und dort, wo Kartellrecht und Regulierung ineinandergreifen.
Unsere Arbeit hat zwei Richtungen. Nach außen vertreten wir Unternehmen gegenüber Behörden, Gerichten und anderen Marktteilnehmern in Regulierungs‑, Zugangs- und Kartellverfahren. Nach innen verankern wir kartellrechtliche Compliance in den Strukturen international tätiger Unternehmen.
Dr. Sebastian Louven kommentiert Vorschriften des AEUV, des GWB, des TKG, des Digital Markets Act und des Data Act und lehrt an der Freien Universität Berlin.
Die Kanzlei ist Mitglied im BREKO und im VATM.
In der Telekommunikation reichen unsere Mandanten von regionalen Netzbetreibern bis zu international tätigen Konzernen. Hinzu kommen gewerbliche Nutzer und Wettbewerber digitaler Plattformen sowie mittelständische und international tätige Unternehmen anderer Branchen, die wir im Kartellrecht beraten. Bei Transaktionen arbeiten wir auch mit anderen Kanzleien zusammen.
Wir beraten, gestalten Verträge und Geschäftsmodelle, führen Verfahren vor Behörden und Gerichten bis zum Gericht und zum Gerichtshof der Europäischen Union und erstellen Gutachten.
Telekommunikation und Netze
Digitale Plattformen
Daten
Die Europäische Kommission hat eine von Polen geplante Regionalbeihilfe von rund 26 Mio. Euro für die Erweiterung eines Werks von MAN Trucks für mit dem…
Ein Unternehmen soll keinen Bußgeldregress bei seinem Geschäftsführer nehmen dürfen, wenn eine Wettbewerbsbehörde gegen es eine Kartellgeldbuße verhängt hat. Das schlägt Generalanwalt Maciej Szpunar dem…
Die Europäische Kommission darf ein Kartellverfahren auch dann an sich ziehen, wenn die Frist für die Fallverteilung im Netz der Wettbewerbsbehörden (ECN) bereits abgelaufen ist.…