Historische Synopse zum Auswahlverfahren nach Art. 52 AGVO
Breitbandfördermaßnahmen müssen sich an dem Maßstab des Beihilfeverbots aus Art. 107 Abs. 1 AEUV messen. Sie sind unzulässig, wenn sie den spezifischen Vorgaben nicht entsprechen. Materiell-rechtlich…
