BVerwG: kein Vorrang von Regulierungsmaßnahmen vor telekommunikationsrechtlichem Missbrauchverfahren
Letztes Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesnetzagentur keine Subsidiarität wahren muss, wenn sie aufgrund einer Beschwerde von Wettbewerbsunternehmen einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht…