Verweigerte Plattforminteroperabilität zu Drittanbieter-App: EuGH bestätigt Marktmachtmissbrauch

Der EuGH hat heu­te in der Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Enel Ita­lia und Goog­le ent­schie­den (C‑233/23). Ver­wei­gert ein der­ar­ti­ger Platt­form­be­trei­ber einem App-Drit­t­an­­bie­­ter die Gewähr­leis­tung der Inter­ope­ra­bi­li­tät für den Zugang, so kann dies einen Markt­macht­miss­brauch dar­stel­len. Die Platt­form muss für die kom­mer­zi­el­le Nut­zung der Drit­t­an­­bie­­ter-App nicht uner­läss­lich sein. Ist die Gewähr­leis­tung der Inte­gri­tät der Sicher­heit und Inte­gri­tät der…