Verweigerte Plattforminteroperabilität zu Drittanbieter-App: EuGH bestätigt Marktmachtmissbrauch
Der EuGH hat heute in der Auseinandersetzung zwischen Enel Italia und Google entschieden (C‑233/23). Verweigert ein derartiger Plattformbetreiber einem App-Drittanbieter die Gewährleistung der Interoperabilität für den Zugang, so kann dies einen Marktmachtmissbrauch darstellen. Die Plattform muss für die kommerzielle Nutzung der Drittanbieter-App nicht unerlässlich sein. Ist die Gewährleistung der Integrität der Sicherheit und Integrität der…