Google gibt Verpflichtungserklärung im Verfahren nach § 19a GWB ab

Goog­le hat mit dem BKar­tA ein­ver­nehm­lich wett­be­werb­li­che Beden­ken aus­ge­räumt. Dies geht aus einer Pres­se­mit­tei­lung der Behör­de her­vor. Dem­nach hat das Unter­neh­men Ver­pflich­tungs­zu­sa­gen abge­ge­ben, wel­che das BKar­tA für bin­dend erklärt hat. Damit konn­te das Ver­fah­ren nach § 19a Abs. 2 GWB dahin­ge­hend ein­ge­stellt wer­den. Dies demons­triert ein­drück­lich die Mög­lich­kei­ten auch zu einer ein­ver­nehm­li­chen Bei­le­gung kar­tell­recht­li­cher Fäl­le. Kein…