Google gibt Verpflichtungserklärung im Verfahren nach § 19a GWB ab
Google hat mit dem BKartA einvernehmlich wettbewerbliche Bedenken ausgeräumt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor. Demnach hat das Unternehmen Verpflichtungszusagen abgegeben, welche das BKartA für bindend erklärt hat. Damit konnte das Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB dahingehend eingestellt werden. Dies demonstriert eindrücklich die Möglichkeiten auch zu einer einvernehmlichen Beilegung kartellrechtlicher Fälle. Kein…