Kommentierung zum § 18 GWB im Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht veröffentlicht
Der Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht ist eine Institution. Eine Loseblattsammlung, mittlerweile in sieben Ordnern, weit über 10.000 Seiten Inhalt. Das Herausgeber-Team besteht aus Wolfgang Jaeger…