BVerwG stärkt kartellrechtliches Private Enforcement: Einsicht in Unterlagen des BKartA
Das BKartA muss Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines Beschlusses über Verpflichtungszusagen gewähren. Ein solcher war zur Beendigung des Kartellverfahrens wegen der electronic-cash-Zahlungen ergangen. Vorangegangen…