§ 19a GWB: Google als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt
Vor einiger Zeit hatte das Bundeskartellamt bekannt gegeben, dass es den Alphabet-Konzern und damit Google als Unternehmen nach § 19a Abs. 1 GWB sieht. Die Behörde hat…