XXXLutz/​Porta: EU-Kommission prüft Übernahme vertieft

XXXLutz und Por­ta ste­hen vor einer ver­tief­ten Fusi­ons­kon­trol­le durch die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on. Die Kom­mis­si­on hat am 12. Okto­ber 2026 eine ein­ge­hen­de Prü­fung der geplan­ten Über­nah­me ein­ge­lei­tet (M.11895). Sie befürch­tet erheb­li­che Wett­be­werbs­be­ein­träch­ti­gun­gen sowohl im Möbel­ein­zel­han­del als auch bei der Beschaf­fung von Möbeln. Das geht aus ihrer Pres­se­mit­tei­lung von ges­tern her­vor.

Im Ein­zel­han­del unter­sucht die Kom­mis­si­on ins­be­son­de­re die Märk­te in Deutsch­land, Tsche­chi­en und der Slo­wa­kei. Bei­de Unter­neh­men gehö­ren dort zu den größ­ten Möbel­händ­lern und kon­kur­rie­ren in zahl­rei­chen Regio­nen unmit­tel­bar mit­ein­an­der. In Deutsch­land sieht die Kom­mis­si­on beson­ders star­ke Markt­po­si­tio­nen im Dis­count­seg­ment. Durch den Zusam­men­schluss könn­te wesent­li­cher Wett­be­werbs­druck entfallen.

Nachfragemacht von XXXLutz gegenüber Möbellieferanten

Beson­ders inter­es­sant ist die Prü­fung der Nach­fra­ge­macht auf den Beschaf­fungs­märk­ten in Deutsch­land, Tsche­chi­en, der Slo­wa­kei und Polen. XXXLutz beschafft Möbel über den Ein­kaufs­ver­band GIGA Inter­na­tio­nal, in dem die ver­schie­de­nen Ein­zel­han­dels­mar­ken des Unter­neh­mens ihren Ein­kauf bün­deln. Nach vor­läu­fi­ger Ein­schät­zung der Kom­mis­si­on ver­fügt XXXLutz bereits über erheb­li­che Nachfragemacht.

Durch die Ein­be­zie­hung von Por­ta könn­te für die Her­stel­ler und Lie­fe­ran­ten einer der weni­gen gro­ßen alter­na­ti­ven Abneh­mer weg­fal­len. Die Kom­mis­si­on unter­sucht des­halb, ob die Über­nah­me die Abhän­gig­keit der Lie­fe­ran­ten ver­stär­ken und dadurch auch kon­kur­rie­ren­de Möbel­händ­ler beein­träch­ti­gen würde.

Der Fall ver­deut­licht, dass die Fusi­ons­kon­trol­le nicht nur die Markt­stel­lung auf Absatz­märk­ten, son­dern auch die Aus­wir­kun­gen eines Zusam­men­schlus­ses auf die Beschaf­fungs­märk­te erfasst. Eine erheb­li­che Behin­de­rung wirk­sa­men Wett­be­werbs kann sich auch aus der Ver­stär­kung von Nach­fra­ge­macht ergeben.

Zusätzliches Verfahren wegen möglichen Gun Jumping

Unab­hän­gig von der ver­tief­ten Fusi­ons­kon­trol­le unter­sucht die Kom­mis­si­on bereits seit Juli 2026, ob XXXLutz und Por­ta gegen das Voll­zugs­ver­bot nach Art. 7 Abs. 1 FKVO ver­sto­ßen haben. Der Ver­dacht betrifft Maß­nah­men, die bereits vor der Anmel­dung und Frei­ga­be zu einer Ände­rung der Kon­trol­le über Por­ta bei­getra­gen haben könn­ten (M.11895.AP).

Die Kom­mis­si­on führt bei­de Ver­fah­ren getrennt. Wäh­rend sie im Fusi­ons­kon­troll­ver­fah­ren die Aus­wir­kun­gen des Zusam­men­schlus­ses auf den Wett­be­werb prüft, betrifft das zwei­te Ver­fah­ren einen mög­li­chen vor­zei­ti­gen Vollzug.

Für die Ent­schei­dung über die Über­nah­me gilt der­zeit eine Frist bis zum 25. Febru­ar 2027. Die Ein­lei­tung der ver­tief­ten Prü­fung nimmt das Ergeb­nis nicht vorweg.

Über den Autor

Profilbild des Autors

Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Zu diesen Themen publiziere und lehre ich regelmäßig.

Weitere Artikel

Newsletter

Updates zum Kartell- und Telekommunikationsrecht