Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat Anfang März die aktu­el­len Com­pli­ance Reports der desi­gnier­ten Gate­kee­per ver­öf­fent­licht, wie sie berich­tet. Gemäß Art. 11 DMA müs­sen Gate­kee­per inner­halb von sechs Mona­ten nach ihrer Benen­nung der Kom­mis­si­on einen Bericht über die Maß­nah­men vor­lie­gen, die sie zur Ein­hal­tung der Ver­pfli­chun­gen nach Art. 5, 6 und 7 DMA ergrif­fen haben. Der Bericht muss aus­führ­lich und trans­pa­rent sein. Der Gate­kee­per muss außer­dem eine nicht­ver­trau­li­che Zusam­men­fas­sung über­mit­teln, wel­che von der Kom­mis­si­on auf ihrer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht werden.

Auf der Über­sichts­sei­te der Kom­mis­si­on sind die ein­zel­nen Com­pli­ance Reports der Gate­kee­per ver­linkt. Vor­han­den sind die von Alpha­bet, Ama­zon, Apple, Boo­king, Byte­Dance, Meta und Micro­soft. Bei Meta und Micro­soft sind außer­dem noch die vor­he­ri­gen Ver­sio­nen aus dem Jahr 2024 ver­füg­bar. In Sachen Leser­freund­lich­keit punk­tet der eher kür­ze­re Bericht von Boo­king erheb­lich gegen­über den ande­ren durch ein anspre­chen­des Lay­out, eine ange­neh­me Text­dar­stel­lung und ver­schie­de­ne Gra­fi­ken. Ob sich die Kom­mis­si­on davon beein­dru­cken lässt, erscheint aller­dings höchst frag­lich. Das haben auch alle ande­ren Gate­kee­per erkannt und erheb­lich nüch­ter­ne­re und umfang­rei­che­re Doku­men­te vor­ge­legt, die sich am Tem­p­la­te der Kom­mis­si­on orientieren.

Die Berich­te stel­len als sol­che blo­ße Selbst­ein­schät­zun­gen der Gate­kee­per dar. Die Kom­mis­si­on muss nun prü­fen, ob die Gate­kee­per ihren Ver­pflich­tun­gen aus­rei­chend nach­kom­men. Inhalt­lich fal­len hier eini­ge Gemein­sam­kei­ten in den Berich­ten auf: So haben eini­ge Gate­kee­per Pari­täts­klau­seln ent­fernt, neue API zur Daten­kon­trol­le ein­ge­führt oder neue Dash­boards für Part­ner zu geschäfts­re­le­van­ten Daten ein­ge­führt. Wei­te­re haben die Ein­wil­li­gungs­pro­zes­se über­ar­bei­tet. Eini­ge der Gate­kee­per mei­nen dabei, dass ihre Maß­nah­men pro­ak­tiv hin­sicht­lich Trans­pa­renz und Kon­trol­le über Daten­flüs­se noch über die Anfor­de­run­gen des DMA hin­aus­gin­gen. Meta weist auf gesun­ke­ne Abon­ne­ment-Gebüh­ren und weni­ger per­so­na­li­sier­te Wer­bung hin. Alpha­bet sieht sei­ne Pri­va­cy Sand­box mit einer API zur Dritt­an­bie­ter-Inte­gra­ti­on als wirk­sa­me Maß­nah­me zur Her­stel­lung von Interoperabilität.

Nicht erfasst von die­ser Ver­öf­fent­li­chung sind die soge­nann­ten Con­su­mer Pro­fil­ing Reports. Die­se sind gemäß Art. 15 DMA zu erstel­len. Auch die­se müs­sen inner­halb von sechs Mona­ten nach der Benen­nung als Gate­kee­per vor­ge­legt wer­den. Sie müs­sen zusätz­lich von einer unab­hän­gi­gen Stel­le geprüft wer­den. Die Kom­mis­si­on über­mit­telt die­se Beschrei­bung dem Euro­päi­schen Daten­schutz­aus­schuss. Der Con­su­mer Pro­fil­ing Report nach dem DMA ist jähr­lich zu aktualisieren.

Die Kom­mis­si­on hat im Anschluss an die­se ver­öf­fent­lich­ten Berich­te nun zu spe­zi­fi­schen tech­ni­schen Work­shops ein­ge­la­den. Dabei kön­nen sich auch inter­es­sier­te Drit­te ein­brin­gen und Her­aus­for­de­run­gen dar­stel­len. Auf die­ser Arbeits­ebe­ne bie­tet das For­mat die Mög­lich­keit für ande­re Unter­neh­men, ihre berech­tig­ten Inter­es­sen vor­zu­brin­gen. Die Work­s­hos haben fol­gen­de Rei­hen­fol­ge und Termine:

Wenn Sie hier­zu Bera­tungs­be­darf haben, kön­nen wir mit unse­rer recht­li­chen Erfah­rung unter­stüt­zen. Lesen Sie hier unse­ren Bericht über tech­ni­sche Vor­ga­ben im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­ver­wei­ge­rung.