Die Europäische Kommission hat am 18.11.2025 drei Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten unter dem Digital Markets Act (DMA) eingeleitet. Aus der Pressemitteilung der Kommission dazu ergeben sich folgende Informationen:
Zwei Marktuntersuchungen nehmen die Einordnung von Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als zentrale Plattformdienste in den Blick. Die dritte Marktuntersuchung prüft die Wirksamkeit von DMA-Regelungen im Cloud-Computing-Sektor. Hintergrund ist die Bedeutung von Cloud Computing für die Entwicklung von KI-Anwendungen
Einordnung neuer zentraler Plattformdienste
AWS und Microsoft Azure unterschreiten zwar die quantitativen Schwellenwerte in Bezug auf Größe, Nutzerzahl und Marktstellung. Allerdings entnimmt die Kommission aus vorangegangenen Analysen zu Cloud-Märkten, dass AWS und Microsoft Azure eine starke Stellung gegenüber gewerblichen Nutzern und Verbrauchern haben. In solchen Fällen können Dienste auch nach rein qualitativen Kriterien als zentraler Plattformdienst und der Betreiber als Gatekeeper eingeordnet werden.
Für eine derartige Einstufung als zentraler Plattformdienst ist daher jeweils eine Marktuntersuchung notwendig. Berücksichtigt werden dabei die Nutzerzahlen aber auch mögliche Netzwerk‑, Skalen- und Verbundeffekte sowie die Bindung von Nutzern.
Sollte eine Einstufung erfolgen, würden AWS und Microsoft Azure in die Liste der zentralen Plattformdienste (CPS) der als Torwächter benannten Unternehmen Amazon und Microsoft aufgenommen werden. Die Kommission beabsichtigt, die Marktuntersuchungen in 12 Monaten abzuschließen. Nach einer Einstufung als CPS hätten Amazon und Microsoft 6 Monate Zeit, die Verpflichtungen aus dem DMA vollständig zu erfüllen.
DMA für Cloud-Computing ausreichend?
Parallel eröffnet die Kommission eine dritte Marktuntersuchung, um zu bewerten, ob die bestehenden DMA-Vorgaben effektiv gegen wettbewerbsbeschränkende Praktiken im Cloud-Computing-Sektor wirken. Diese Untersuchung soll etwa Interoperabilitätsbarrieren, eingeschränkten Datenzugang für gewerbliche Nutzer, Kopplungs- und Bündelungsverträge sowie unangemessene Vertragsklauseln analysieren. Die dritte Marktuntersuchung soll innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Basierend darauf kann die Kommission Vorschläge für eine Erweiterung des Pflichtenkatalogs des DMA entwickeln. Die Rechtsgrundlage für eine solche Aktualisierung mittels delegiertem Rechtsakt sind Artikel 12 und 49 des DMA.