Kommission leitet Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten ein

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 18.11.2025 drei Markt­un­ter­su­chun­gen zu Cloud-Com­pu­ting-Diens­ten unter dem Digi­tal Mar­kets Act (DMA) ein­ge­lei­tet. Aus der Pres­se­mit­tei­lung der Kom­mis­si­on dazu erge­ben sich fol­gen­de Informationen:

Zwei Markt­un­ter­su­chun­gen neh­men die Ein­ord­nung von Ama­zon Web Ser­vices (AWS) und Micro­soft Azu­re als zen­tra­le Platt­form­diens­te in den Blick. Die drit­te Markt­un­ter­su­chung prüft die Wirk­sam­keit von DMA-Rege­lun­gen im Cloud-Com­pu­ting-Sek­tor. Hin­ter­grund ist die Bedeu­tung von Cloud Com­pu­ting für die Ent­wick­lung von KI-Anwendungen

Einordnung neuer zentraler Plattformdienste

AWS und Micro­soft Azu­re unter­schrei­ten zwar die quan­ti­ta­ti­ven Schwel­len­wer­te in Bezug auf Grö­ße, Nut­zer­zahl und Markt­stel­lung. Aller­dings ent­nimmt die Kom­mis­si­on aus vor­an­ge­gan­ge­nen Ana­ly­sen zu Cloud-Märk­ten, dass AWS und Micro­soft Azu­re eine star­ke Stel­lung gegen­über gewerb­li­chen Nut­zern und Ver­brau­chern haben. In sol­chen Fäl­len kön­nen Diens­te auch nach rein qua­li­ta­ti­ven Kri­te­ri­en als zen­tra­ler Platt­form­dienst und der Betrei­ber als Gate­kee­per ein­ge­ord­net werden.

Für eine der­ar­ti­ge Ein­stu­fung als zen­tra­ler Platt­form­dienst ist daher jeweils eine Markt­un­ter­su­chung not­wen­dig. Berück­sich­tigt wer­den dabei die Nut­zer­zah­len aber auch mög­li­che Netzwerk‑, Ska­len- und Ver­bund­ef­fek­te sowie die Bin­dung von Nutzern.

Soll­te eine Ein­stu­fung erfol­gen, wür­den AWS und Micro­soft Azu­re in die Lis­te der zen­tra­len Platt­form­diens­te (CPS) der als Tor­wäch­ter benann­ten Unter­neh­men Ama­zon und Micro­soft auf­ge­nom­men wer­den. Die Kom­mis­si­on beab­sich­tigt, die Markt­un­ter­su­chun­gen in 12 Mona­ten abzu­schlie­ßen. Nach einer Ein­stu­fung als CPS hät­ten Ama­zon und Micro­soft 6 Mona­te Zeit, die Ver­pflich­tun­gen aus dem DMA voll­stän­dig zu erfüllen. 

DMA für Cloud-Computing ausreichend?

Par­al­lel eröff­net die Kom­mis­si­on eine drit­te Markt­un­ter­su­chung, um zu bewer­ten, ob die bestehen­den DMA-Vor­ga­ben effek­tiv gegen wett­be­werbs­be­schrän­ken­de Prak­ti­ken im Cloud-Com­pu­ting-Sek­tor wir­ken. Die­se Unter­su­chung soll etwa Inter­ope­ra­bi­li­täts­bar­rie­ren, ein­ge­schränk­ten Daten­zu­gang für gewerb­li­che Nut­zer, Kopp­lungs- und Bün­de­lungs­ver­trä­ge sowie unan­ge­mes­se­ne Ver­trags­klau­seln ana­ly­sie­ren. Die drit­te Markt­un­ter­su­chung soll inner­halb von 18 Mona­ten abge­schlos­sen wer­den. Basie­rend dar­auf kann die Kom­mis­si­on Vor­schlä­ge für eine Erwei­te­rung des Pflich­ten­ka­ta­logs des DMA ent­wi­ckeln. Die Rechts­grund­la­ge für eine sol­che Aktua­li­sie­rung mit­tels dele­gier­tem Rechts­akt sind Arti­kel 12 und 49 des DMA. 

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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