BNetzA-Streitbeilegungsverfahren: Rein objektive Prüfung der fehlenden Einigung
Voraussetzung für ein Streitbeilegungsverfahren vor der Bundesnetzagenturist in zahlreichen Fällen, dass sich die beteiligten Unternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsfrist nicht einigen konnten. Für die…