BNetzA-Streitbeilegungsverfahren: Rein objektive Prüfung der fehlenden Einigung
Voraussetzung für ein Streitbeilegungsverfahren vor der Bundesnetzagentur ist in zahlreichen Fällen, dass sich die beteiligten Unternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsfrist nicht einigen konnten. Für…