Nach Fristablauf im Streitbeilegungsverfahren: VG Köln verpflichtet BNetzA zur Entscheidung
Vor einigen Wochen schon hat das Verwaltungsgericht Köln die Bundesnetzagentur auf eine Untätigkeitsklage hin verpflichtet, über den Streitbeilegungsantrag eines Unternehmens zu entscheiden. Über das Urteil…