Werbung auf Telekommunikationslinien ohne Sondernutzungserlaubnis zulässig
Öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unterfallen nicht dem Regime des Straßenrechts. Telekommunikationsunternehmen können also grundsätzlich auf ihren Schaltschränken Werbung anbringen, ohne dabei eine straßen- und wegerechtliche…