XXXLutz und Porta stehen vor einer vertieften Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission. Die Kommission hat am 12. Oktober 2026 eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme eingeleitet (M.11895). Sie befürchtet erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen sowohl im Möbeleinzelhandel als auch bei der Beschaffung von Möbeln. Das geht aus ihrer Pressemitteilung von gestern hervor.
Im Einzelhandel untersucht die Kommission insbesondere die Märkte in Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Beide Unternehmen gehören dort zu den größten Möbelhändlern und konkurrieren in zahlreichen Regionen unmittelbar miteinander. In Deutschland sieht die Kommission besonders starke Marktpositionen im Discountsegment. Durch den Zusammenschluss könnte wesentlicher Wettbewerbsdruck entfallen.
Nachfragemacht von XXXLutz gegenüber Möbellieferanten
Besonders interessant ist die Prüfung der Nachfragemacht auf den Beschaffungsmärkten in Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Polen. XXXLutz beschafft Möbel über den Einkaufsverband GIGA International, in dem die verschiedenen Einzelhandelsmarken des Unternehmens ihren Einkauf bündeln. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission verfügt XXXLutz bereits über erhebliche Nachfragemacht.
Durch die Einbeziehung von Porta könnte für die Hersteller und Lieferanten einer der wenigen großen alternativen Abnehmer wegfallen. Die Kommission untersucht deshalb, ob die Übernahme die Abhängigkeit der Lieferanten verstärken und dadurch auch konkurrierende Möbelhändler beeinträchtigen würde.
Der Fall verdeutlicht, dass die Fusionskontrolle nicht nur die Marktstellung auf Absatzmärkten, sondern auch die Auswirkungen eines Zusammenschlusses auf die Beschaffungsmärkte erfasst. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs kann sich auch aus der Verstärkung von Nachfragemacht ergeben.
Zusätzliches Verfahren wegen möglichen Gun Jumping
Unabhängig von der vertieften Fusionskontrolle untersucht die Kommission bereits seit Juli 2026, ob XXXLutz und Porta gegen das Vollzugsverbot nach Art. 7 Abs. 1 FKVO verstoßen haben. Der Verdacht betrifft Maßnahmen, die bereits vor der Anmeldung und Freigabe zu einer Änderung der Kontrolle über Porta beigetragen haben könnten (M.11895.AP).
Die Kommission führt beide Verfahren getrennt. Während sie im Fusionskontrollverfahren die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb prüft, betrifft das zweite Verfahren einen möglichen vorzeitigen Vollzug.
Für die Entscheidung über die Übernahme gilt derzeit eine Frist bis zum 25. Februar 2027. Die Einleitung der vertieften Prüfung nimmt das Ergebnis nicht vorweg.
