Marktmachtmissbrauch durch „Schattenwebseiten“

Vor eini­ger Zeit schon im Jahr 2021 wur­de über soge­nann­te Schat­ten-Web­sei­ten im Zusam­men­hang mit der Lie­fer­dienst-Platt­form Lie­feran­do berich­tet. Dem­nach habe Lie­feran­do allein in Deutsch­land etwa 50.000 Domains regis­triert, die ähn­lich zu den eigent­li­chen Inter­net­auf­trit­ten der Restau­rants sind. Über die­se Domains kann die Platt­form Nut­zer auf sei­ne Diens­te zie­hen. Die Fol­gen für die ange­schlos­se­nen Restau­rants sind:

  • die Bestell­ge­schäf­te wer­den mehr über die Platt­form abge­wi­ckelt, was zu Pro­vi­si­ons­an­sprü­chen führt
  • im Such­ma­schi­nen-Ran­king fal­len die eige­nen Inter­net­auf­trit­te zuneh­mend schlech­ter aus

Der Kun­de wird also ver­mehrt auf die Platt­form gezo­gen und gelangt sel­te­ner auf die eige­ne Restaurant-Präsenz.

Digitale Plattformen und Verdrängungsmissbrauch

Wo liegt das kar­tell­recht­li­che Pro­blem? Auf den ers­ten Blick könn­te man mei­nen, die Platt­form bie­tet neben den eige­nen Ver­mitt­lungs­leis­tun­gen auch eine Web-Prä­senz an. Wäre dies für die Restau­rants optio­nal und frei­wil­lig, so wäre das auch unbedenklich.

Ein Ver­drän­gungs­miss­brauch liegt aber nahe, wenn die ursprüng­li­che Ver­mitt­lungs­leis­tung unfrei­wil­lig oder unwis­send zu einer eige­nen Ver­triebs­leis­tung umge­wan­delt wird und die Platt­form dabei mehr Kon­trol­le über die Kun­den­be­zie­hung erlangt. Ver­stärkt wird dies noch, wenn sich die Platt­form das Geschäfts­mo­dell des eigent­li­chen Ver­mitt­lungs­kun­den aneig­net. Das wäre der Fall, wenn kei­ne Aus­weich­mög­lich­keit mehr besteht.

Aus der Markt­stel­lung eines Unter­neh­mens kann eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für den Rest­wett­be­werb fol­gen. Die­se steigt im Ver­hält­nis mit der Markt­macht. Dar­aus kann sich auch ein Rück­sicht­nah­me­ge­bot bei Tätig­kei­ten auf ande­ren oder Ein­trit­ten in ande­re Märk­te erge­ben. Je mehr Markt­macht, des­to mehr Ver­ant­wor­tung und des­to mehr Rück­sicht­nah­me – auf den Wett­be­werb. Mehr dazu kann man in mei­ner Dok­tor­ar­beit ab den Sei­ten 293 ff. lesen.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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