Die Kommission hat mehrere Designationsverfahren nach dem Digital Markets Act abgeschlossen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor. Diese betrafen die Unternehmen Booking.com, X und TikTok und deren Stellung als Gatekeeper. Sie zeigen anschaulich die verschiedenen Möglichkeiten der Behörde im Zusammenhang mit der Feststellung der Gatekeeper-Eigenschaft:
- Booking.com wurde für seinen Online-Vermittlungsdienst als Gatekeeper benannt.
- X wird hinsichtlich seines Dienstes X Ads nicht als Gatekeeper eingestuft. Hinsichtlich des sozialen Netzwerks wurde eine förmliche Marktuntersuchung eingeleitet, um die von dem Unternehmen vorgebrachten Gegenargumente gegen die Gatekeeper-Stellung zu untersuchen.
- TikTok Ads wird nicht als Gatekeeper eingestuft.
Alle drei Unternehmen hatten der Kommission zuvor Informationen übermittelt, anhand derer ihre Gatekeeper-Stellung bewertet werden kann. Ein solches Self-Assessment ist nach dem DMA zwingend. Die Kommission hat diese Mitteilungen in der Folge überprüft.
Bei dieser Überprüfung kann die Kommission die Gatekeeper-Stellung sowohl positiv bestätigen oder feststellen als auch ihr Fehlen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, Einwände gegen ihre besondere Adressatenstellung vorzubringen. Die spezifische Marktuntersuchung ist ein zusätzliches Instrument im Zusammenhang mit der Untersuchung der Gatekeeper-Stellung.
Die Ergebnisse der Einstufung als Gatekeeper sind dann maßgeblich für die einzuhaltenden Pflichten. Diese werden durch die Designation aktiviert. Zudem gibt der Inhalt des Designationsbeschlusses auch den Umfang der Pflichten vor. So bleibt X hinsichtlich seiner Werbedienste befreit, kann aber noch hinsichtlich des sozialen Netzwerks betroffen sein. Booking.com wird jedenfalls hinsichtlich des Online-Vermittlungsdienstes von den Pflichten erfasst.