Letzte Woche hat die EU-Kommission die Verordnung (EU) 2022/350 veröffentlicht. Sie ergänzt die bisherige Sanktionsverordnung (EU) 833/2014. Jene galt bereits seit mehreren Jahren und stellte eine Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland dar. Sie wird nun um neue Regelungen ergänzt, die europaweite Internetsperren der beiden wichtigsten russischen Propaganda-Sender vorsehen. Diese müssen von allen betroffenen Unternehmen umgesetzt werden, also etwa Plattformen, Telekommunikationsdienstleister oder Telemediendienste.
Die Verordnung wurde am 1.3.2022 vom Rat angenommen und schon am 2.3.2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt seit diesem Tag unmittelbar. Als Verordnung bindet sie jedermann ohne weiteren Umsetzungsakt. Es bedarf also insbesondere keiner weiteren Verbotsverfügung oder eines sonstigen Verwaltungsakts.
Die Verordnung gibt eine Liste an Sendern vor, die von den Sperren betroffen sind. Dies sind RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik. Im Kern werden die Sperren durch folgende Verbotsvorschrift in Art. 2f Abs. 1 VO (EU) 2022/350 vorgesehen:
Es ist den Betreibern verboten, Inhalte durch die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder ‑Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind.Art. 2f Abs. 1 VO (EU) 2022/350
Mit diesem Verbot werden damit unter anderem Internetzugangsanbieter angehalten, diese besonderen Inhalte netzweit zu sperren. Die erforderlichen Netzmanagementmaßnahmen sind dabei gemäß Art. 3 Abs. 3 UAbs. 3 lit. a VO (EU) 2015/2120 (TSM-VO) gerechtfertigt. Denn diese sieht eine Ausnahme vor, wenn eine Maßnahme durch Europarecht vorgeschrieben wird, was hier durch die neue Sanktionsverordnung erfolgt.
Diese Verordnung dürfte auch die derzeitige Auseinandersetzung von Russia Today um eine Rundfunklizenz in Deutschland übersteuern. Denn mit Art. 2f Abs. 2 VO (EU) 2022/350 werden alle Rundfunklizenzen oder ‑genehmigungen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen ausgesetzt. Damit könnte also nicht einmal im Verwaltungsrechtsschutz die Lizenz entgegen höherrangigem Europarecht gewährt werden.
Art. 12 sieht zusätzlich ein Umgehungsverbot vor:
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung festgelegten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, einschließlich durch Handeln anstelle einer der in Artikel 2e Absatz 3 oder Artikel 2f, Artikel 5, Artikel 5a, Artikel 5b, Artikel 5e, Artikel 5f oder Artikel 5h genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, oder unter Inanspruchnahme der Ausnahmen nach Artikel 2e Absatz 4, Artikel 5 Absatz 6, Artikel 5a Absatz 2, Artikel 5a Absatz 5, Artikel 5b Absatz 2, Artikel 5b Absatz 3, Artikel 5e Absatz 2 oder Artikel 5f Absatz 2 zu ihren Gunsten.Art. 12 VO (EU) 2022/350
Dies betrifft unter anderem Maßnahmen durch Unterstützer:innen, indem die gesperrten Inhalte auf anderen Wegen weiter geleitet werden. Also auch über Messager-Dienste wie Telegram dürfen die Inhalte nicht durch Privatpersonen verbreitet werden. Darüber hinaus ist Telegram bereits unmittelbar selbst durch die Verordnung gebunden.
Zur Begründung dieser neuen Verordnung und der darin enthaltenden Verbote sind die Erwägungsgründe recht eindringlich, hier mit meinen Hervorhebungen:
[4] Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten. Der Europäische Rat hat Russland und die von Russland unterstützten bewaffneten Verbände aufgerufen, ihre Desinformationskampagne einzustellen.
[5] In seinen Schlussfolgerungen vom 10. Mai 2021 betonte der Rat, dass die Widerstandsfähigkeit der Union und der Mitgliedstaaten sowie ihre Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich Desinformation, weiter gestärkt werden müssen, wobei die koordinierte und integrierte Nutzung bestehender und möglicher neuer Instrumente zur Abwehr hybrider Bedrohungen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sowie mögliche Reaktionen im Bereich hybrider Bedrohungen, unter anderem auf ausländische Einmischung und Einflussnahme, die Präventivmaßnahmen sowie die Auferlegung von Kosten für feindselige staatliche und nichtstaatliche Akteure umfassen können, sichergestellt werden müssen.
[6] Die Russische Föderation hat eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten unternommen, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer und der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, insbesondere während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten.
[7] Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren.
[8] Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.
[9] Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle, um die Aggressionen gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren.
Es ist also nicht etwa erst oder allein der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, der zu diesem Schritt geführt hat. Schon die zahlreichen Aktivitäten dieser Medien in Europa in den letzten Jahren stellen den Anlass für Ihre Sperrung dar.