Das Data-Act-Durch­füh­rungs­ge­setz (DA-DG) wur­de mitt­ler­wei­le im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht (BGBl. 2026 I Nr. 157 v. 29.5.2026). Damit kon­kre­ti­siert sich nun auch in Deutsch­land die öffent­lich-recht­li­che Durch­set­zung der Daten­zu­gangs­an­sprü­che nach dem Data Act. Zustän­di­ge Behör­de für die öffent­li­che Durch­set­zung ist die Bundesnetzagentur.

Gemein­sam mit dem Rechts­an­walts­kol­le­gen Dr. David Sai­ve habe ich mich in einem aktu­el­len Bei­trag für die NJW mit den Fra­gen sowohl des Public und Pri­va­te Enforce­ment die­ser Ansprü­che beschäf­tigt. Wir haben uns dabei auf Ansprü­che bei ver­netz­ten Pro­duk­ten beschränkt. 

Der Auf­satz behan­delt die behörd­li­che Durch­set­zung durch die Bun­des­netz­agen­tur und die pri­va­te Rechts­durch­set­zung durch Nut­zer und Daten­emp­fän­ger. Eini­ge ganz wesent­li­che Gedan­ken behandeln:

– wie sich Datenzugangs‑, Her­aus­ga­be- und Wei­ter­ga­be­an­sprü­che dog­ma­tisch ein­ord­nen las­sen,
– wes­halb Public und Pri­va­te Enforce­ment neben­ein­an­der­ste­hen und kein Stu­fen­ver­hält­nis besteht,
– wel­che inter­na­tio­na­len Zustän­dig­keits­fra­gen sich stel­len und wonach sich das mate­ri­el­le “Lücken­recht” rich­tet,
– und war­um Art. 8 Data Act struk­tu­rell zuneh­mend Ähn­lich­kei­ten zu regu­la­to­ri­schen Markt­zu­tritts­an­sprü­chen und dem Kar­tell­recht aufweist.

Beson­ders span­nend fin­de ich dabei die gezeig­te Ent­wick­lung der prak­ti­schen Durch­set­zung: Der Data Act bewegt sich zuneh­mend weg von einer blo­ßen Daten­zu­gangs­ord­nung hin zu einem eigen­stän­di­gen euro­päi­schen Regu­lie­rungs­rah­men. Das war so von Beginn an gewollt und jetzt wird sich zei­gen, was dar­aus in der Pra­xis wird.

Der voll­stän­di­ge Bei­trag ist in der aktu­el­len NJW erschie­nen, wel­che letz­te Woche Don­ners­tag ver­öf­fent­licht wurde.

In den nächs­ten Wochen wer­de ich eine Über­sicht zu den Mög­lich­kei­ten der Bun­des­netz­agen­tur schreiben.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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