Kommission leitet Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten ein

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eröff­ne­te am 18.11.2025 drei Markt­un­ter­su­chun­gen zu Cloud-Com­pu­ting-Diens­ten unter dem Digi­tal Mar­kets Act (DMA). Das geht aus einer Pres­se­mit­tei­lung her­vor. Zwei Markt­un­ter­su­chun­gen neh­men die Ein­ord­nung von Ama­zon Web Ser­vices (AWS) und Micro­soft Azu­re als zen­tra­le Platt­form­diens­te in den Blick. Die drit­te Markt­un­ter­su­chung prüft die Wirk­sam­keit von DMA-Rege­lun­gen im Cloud-Com­pu­ting-Sek­tor. Hin­ter­grund ist die Bedeu­tung von Cloud Com­pu­ting für die Ent­wick­lung von KI-Anwendungen.

AWS und Micro­soft Azu­re unter­schrei­ten die quan­ti­ta­ti­ven Schwel­len­wer­te in Bezug auf Grö­ße, Nut­zer­zahl und Markt­stel­lung. Vor­an­ge­gan­ge­ne Ana­ly­sen der Kom­mis­si­on zu Cloud-Märk­ten deu­ten dar­auf, dass AWS und Micro­soft Azu­re eine star­ke Stel­lung gegen­über gewerb­li­chen Nut­zern und Ver­brau­chern haben. Für eine Ein­stu­fung als zen­tra­ler Platt­form­dienst ist daher jeweils eine Markt­un­ter­su­chung not­wen­dig. Berück­sich­tigt wer­den dabei die Nut­zer­zah­len aber auch mög­li­che Netzwerk‑, Ska­len- und Ver­bund­ef­fek­te sowie die Bin­dung von Nutzern.

Soll­te eine Ein­stu­fung erfol­gen, wür­den AWS und Micro­soft Azu­re in die Lis­te der zen­tra­len Platt­form­diens­te (CPS) der als Tor­wäch­ter benann­ten Unter­neh­men Ama­zon und Micro­soft auf­ge­nom­men wer­den. Die Kom­mis­si­on beab­sich­tigt, die Markt­un­ter­su­chun­gen in 12 Mona­ten abzu­schlie­ßen. Nach einer Ein­stu­fung als CPS hät­ten Ama­zon und Micro­soft 6 Mona­te Zeit, die Ver­pflich­tun­gen aus dem DMA voll­stän­dig zu erfüllen.

Par­al­lel eröff­net die Kom­mis­si­on eine drit­te Markt­un­ter­su­chung, um zu bewer­ten, ob die bestehen­den DMA-Vor­ga­ben effek­tiv gegen wett­be­werbs­be­schrän­ken­de Prak­ti­ken im Cloud-Com­pu­ting-Sek­tor wir­ken. Die­se Unter­su­chung soll etwa Inter­ope­ra­bi­li­täts­bar­rie­ren, ein­ge­schränk­ten Daten­zu­gang für gewerb­li­che Nut­zer, Kopp­lungs- und Bün­de­lungs­ver­trä­ge sowie unan­ge­mes­se­ne Ver­trags­klau­seln ana­ly­sie­ren. Die drit­te Markt­un­ter­su­chung soll inner­halb von 18 Mona­ten abge­schlos­sen wer­den. Basie­rend dar­auf kann die Kom­mis­si­on Vor­schlä­ge für eine Erwei­te­rung des Pflich­ten­ka­ta­logs des DMA ent­wi­ckeln. Die Rechts­grund­la­ge für eine sol­che Aktua­li­sie­rung mit­tels dele­gier­tem Rechts­akt sind Arti­kel 12 und 49 des DMA. 

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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