In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift MMR ist eine Anmerkung zum Beschluss des LG Köln 20.5.2025 erschienen. Das Gericht hatte in der Entscheidung einen Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt, weil das behördliche Streitbeilegungsverfahren vor der Bundesnetzagentur vorrangig ist. Wir hatten dazu vor einiger Zeit schon berichtet.
Wir haben diese Entscheidung kurz eingeordnet und wissenschaftlich kommentiert. Es findet sich auch ein Disclaimer, dass wir die Antragsgegnerin anwaltlich vertreten haben. Zuletzt hatte das LG Mannheim im Jahr 2017 in einer vergleichbaren Konstellation sich für einen Vorrang des Streitbeilegungsverfahrens ausgesprochen. Für die Praxis und auch die Wissenschaft ist diese Entscheidung sehr interessant.
Mittlerweile hat die Antragstellerin vor der Bundesnetzagentur ein Streitbeilegungsverfahren eingeleitet, in dem wir die Antragsgegnerin ebenso vertreten.


