Der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 10.2.2026 der Telekom Deutschland GmbH eine Vergütung von der Meta-Tochter Edge Network Services Ltd., zugesprochen. Das ergibt sich aus der Pressemitteilung des Gerichts. Die Richter bestätigten, dass der Telekom über 30 Mio. EUR zustehen, für ihre Leistungen beim Austausch von IP-Datenverkehr zwischen den Netzwerken bei der Nutzung von WhatsApp, Facebook und Instagram.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Parteien hatten zuvor bereits einen Peering-Vertrag. Nach Auslaufen des Vertrags mit der Telekom setzte Edge Network die Nutzung der sogenannten Private Interconnect-Verbindungen (sog. Peering) fort, weigerte sich jedoch ausdrücklich einen erneuten Vertrag abzuschließen. Die Telekom verlangt nun für die fortgesetzte Nutzung ein Entgelt.
Edge Network hatte dagegen argumentiert, ein sogenanntes Settlement-free-Peering sei branchenüblich. Zudem erfülle die Telekom lediglich ihre Pflichten gegenüber ihren Endkunden, die sie bereits separat vergüte.
Dieser Streit verläuft entlang der sog. „Fair Share“ Debatte. Große Netzbetreiber verlangen aufgrund des erhöhten Datenaufkommens durch die Big Tech Konzerne von diesen einen Beitrag zur Finanzierung der Netze.
Konkludenter Vertragsschluss durch faktische Nutzung
Der 6. Kartellsenat sah in der fortgesetzten Nutzung der Infrastruktur eine konkludente Annahme des Telekom-Angebots zur Fortsetzung der Vereinbarung. Er folgte damit der Auffassung der Vorinstanz, die der Telekom allerdings nur etwa 20 Mio. EUR zugesprochen hatte.
Aus objektiver Sicht eines verständigen Vertragspartners sei die faktische Weiternutzung der Leistungen als eine Zustimmung zum Angebot auszulegen, so der Senat. Die wiederholten Erklärungen von Edge Network, keinen entgeltlichen Vertrag eingehen zu wollen, seien angesichts des eindeutigen tatsächlichen Verhaltens unbeachtlich.
Keine kartellrechtlichen Bedenken
Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Das OLG verneinte dies mit Verweis auf die erhebliche Gegenmacht von Edge Network. Das Meta-Tochterunternehmen habe jederzeit die Möglichkeit gehabt, den direkten Datenaustausch zu beenden und auf Drittanbieter auszuweichen, was später auch geschehen sei. Zudem sei die Telekom gegenüber ihren Kunden unter Druck, die Meta-Dienste in ausreichender Qualität bereitzustellen, da diese nahezu alle Verbraucher nutzen.