Offener Netzzugang nach § 155 Abs. 1 TKG — Pachtzahlungen als relevante Kosten?
Kommt ein offener Netzzugang nach § 155 Abs. 1 TKG einvernehmlich nicht zustande, kann die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens angerufen werden. Diese entscheidet dann verbindlich…