Ganz aktuell ist die Neuauflage des TKG-Kommentars von Säcker/Körber erschienen. Sie umfasst die vor einem Jahr umgesetzte TKG-Novelle 2021 und das neu eingeführte TTDSG. Es ist der erste erschienene Kommentar, der sich mit den Neuerungen befasst. Auf prächtigen mehr als 3.500 Seiten enthält er geballtes neues Wissen zum Telekommunikationsrecht. Erschienen ist der Kommentar im Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main.
Ich bin sehr stolz, dass ich hier kurzfristig als Autor einspringen durfte. Von mir stammen die Neukommentierungen zu einigen Vorschriften zu Entgeltgenehmigungen, namentlich zu den §§ 39, 40, 41 und 44 TKG. Das ist für mich sehr erfreulich, weil ich mich schon seit meinem Berufsstart bei einem großen Glasfasernetzbetreiber vor einigen Jahren mit diesem Gebiet beschäftigt habe. Seitdem hat sich einiges getan und ich konnte dies nun in meinen Beiträgen umsetzen. Die Vorschriften werden auch in § 18 TTDSG in Bezug genommen. Zudem sind mit den §§ 21 und 22 TKG zwei neue Regelungen einer gesetzlichen Regulierung aufgenommen worden, die bei den Entgelten ebenso auf die Vorschriften zur Entgeltregulierung verweisen.