Die italienische Wettbewerbsbehörde hat einstweilige Maßnahmen gegenüber Meta wegen der aktuellen AI Policy erlassen. Das berichtet das Handelsblatt heute. Meta muss jetzt Vertragsklauseln stoppen, die alternative Anbieter aus dem Wettbewerb ausschließen.
Das Verfahren steht in Konkurrenz zu Ermittlungen der Kommission wegen derselben Vorwürfe, welche am 4.12.2025 eingeleitet wurden. Sie will klären, ob eine neue Politik von Meta den Zugang für Drittanbieter künstlicher Intelligenz (KI) zu WhatsApp beschränkt und so gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Hier die Pressemitteilung der Kommission dazu.
Meta hat im Oktober 2025 neue Nutzungsbedingungen für die gewerbliche Nutzung von WhatsApp angekündigt. Diese verbieten KI-Anbietern die Geschäftskunden-API von WhatsApp Business zu nutzen, um Nutzern Zugang zu deren KI-Assistenten anzubieten. Die Verwendung für Neben- und Supportfunktionen, wie etwa automatisierten Kundendienst, bleibt möglich. Für Alt-Anbieter gelten die Regeln ab dem 15.1.2026, für Neu-Anbieter bereits ab dem 15.10.2025.
Die EU-Kommission prüft jetzt eingehend, ob diese Änderungen den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschränken können. Konkret geht es um den möglichen Ausschluss konkurrierender Anbieter von Conversational AI-Diensten von WhatsApp, während die von Meta bereitgestellte „Meta-AI“ weiterhin verfügbar ist. Das förmliche Prüfverfahren erstreckt sich dabei auf den EWR mit Ausnahme Italiens. Dort geht die nationale Wettbewerbsbehörde bereits einen Schritt weiter. Einstweilige Maßnahmen deuten auf eine recht hohe Gewissheit der Behörde hin. Sie scheint sich also weit überwiegend in ihrer Ermittlungen sicher zu sein und dass solche Maßnahmen wettbewerblich erforderlich sind.
Die Kommission sieht mögliche Verstöße gegen Art. 102 AEUV und Art. 54 EWR-Abkommen. Meta könnte seine marktbeherrschende Stellung missbrauchen, um Konkurrenten den Zugang zum Markt für KI-Anwendungen zu verweigern oder zu erschweren. Die Untersuchung ist Teil der laufenden Beobachtung von KI-Märkten im EWR. In dieser Untersuchung spiegeln sich aktuelle Probleme des Wettbewerbs in digitalen Ökosystemen wider. Zum einen entwickeln sich Märkte für KI-Anwendungen sehr dynamisch. Bestehende Rechtsunsicherheiten für Entwickler von KI-Anwendungen könnten daher Innovationen hemmen. Zum anderen wird sich eine Gelegenheit bieten, das Verhältnis von DMA und Art. 102 AEUV auf den Prüfstand zu stellen.