Gestern hat die Kommission bekannt gegeben, dass sie schon vorläufig wegen des Zugangs zu WhatsApp-Schnittstellen für alternative KI eingreift. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kommission hervor.
Was ist der Anlass? Die Kommission befürchtet einen schweren und nicht wieder gut zu machenden Schaden für den Wettbewerb. In solchen Fällen erlaubt die Durchführungsverordnung den Erlass einstweiliger Maßnahmen.
Vor einem halben Jahr hatte die Kommission ein förmliches Verfahren zur Untersuchung von etwaigen Verstößen eingeleitet. Dort stand bereits im Raum, dass Meta es Unternehmen mit KI-Angeboten untersagt, ein Tool für die Kommunikation über WhatsApp anzubieten. Andere Unternehmen als Meta konnten danach ihre KI-Dienste nicht über WhatsApp anbieten.
Die Kommission geht davon aus, dass Meta eine marktbeherrschende Stellung auf dem relevanten Markt für Kommunikations-Apps für Verbraucher habe. Das ist eine interessante Feststellung, denn sie richtet sich weniger auf den Kommunikationsdienst als solchen aus, sondern auf die App. Nicht ganz klar aus der Pressemitteilung wird, aber denkbar ist, dass hierzu auch andere Apps gehören, die allerdings nicht selbst Kommunikationsdienste darstellen. Das spricht für eine eher anwendungsbezogene Marktabgrenzung.
Meta hat nach den Feststellungen der Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt, indem es den alternativen Anbietern von KI-Diensten einen Zugang zur Programmierschnittstelle verweigerte. Jedenfalls seit Herbst 2015 gab es eine dahingehend deutliche Unternehmenspolitik. Seitdem war nur der eigene KI-Dienst auf WhatsApp verfügbar. Laut Pressemitteilung der Kommission akzeptierte Meta dann ab März diesen Jahres zwar grundsätzlich alternative KI-Dienste auf WhatsApp; die dafür erhobenen Gebühren waren nach Ansicht der Kommission jedoch prohibitiv ausgelegt. Die Kommission nimmt also weiterhin an, dass Meta den Zugang für Drittanbieter missbräuchlich beschränkt.
Der gestrige Beschluss beinhaltet laut der Pressemitteilung folgende Punkte:
- Meta muss den Zugang zur Programmierschnittstelle von WhatsApp for Business für Drittanbieter von KI-Assistenten wieder herstellen.
- Dies muss zur denselben Bedingungen wie vor dem 15.10.2025 erfolgen, als dieser Zugang noch kostenlos war.
- Diese Zwischenmaßnahme muss Meta solange aufrecht erhalten, bis die Kommission in der Sache einen abschließenden Beschluss erlässt.
- Umgesetzt werden müssen diese Maßnahmen innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Die Entscheidung ist bislang noch nicht veröffentlicht. Das Aktenzeichen ist AT.41034.


