In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR) ist ein gemeinsamer Aufsatz von Christoph Nöhrenberg und mir erschienen. In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem überragenden öffentlichen Interesse am Breitbandausbau.
Der Beitrag trägt den Titel „Das überragende öffentliche Interesse am Breitbandausbau – Überlegungen zur Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs“ und ist in CR 2026, 609 – 615 erschienen.
Seit der TKG-Novelle 2025 bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 2 TKG, dass die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Damit hat ein Begriff Eingang in das Telekommunikationsrecht gefunden, der bereits aus anderen Bereichen des Infrastrukturrechts bekannt ist.
In unserem Aufsatz gehen wir der Frage nach, welche rechtliche Bedeutung diesem gesetzlichen Wortlaut zukommt. Dabei betrachten wir insbesondere die bereits entwickelte Dogmatik aus dem Energierecht, die aktuelle Rechtsprechung und den verfassungsrechtlichen Rahmen des Telekommunikationsnetzausbaus.
Ich freue mich besonders über die gemeinsame Veröffentlichung mit Christoph Nöhrenberg. Er ist aktuell Rechtsreferendar am Landgericht Leipzig und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Louven Rechtsanwälte und arbeitet bei uns intensiv an telekommunikations- und infrastrukturrechtlichen Fragestellungen mit.