Die Europäische Kommission hat Kingspan am 8. Oktober 2026 ein Bußgeld von 40 Mio. Euro auferlegt, weil das Unternehmen in der Fusionskontrolle unrichtige und irreführende Angaben gemacht hat. Das geht aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hervor. Der Fall zeigt, dass die Fusionskontrolle nicht nur am Ergebnis der Prüfung scheitern kann, sondern auch an der Qualität der Informationen, die Unternehmen der Behörde liefern.
Was die Kommission heute entschieden hat
Kingspan hatte im März 2021 den geplanten Erwerb von Trimo angemeldet. Beide Unternehmen stellen sogenannte Sandwichpaneele mit Mineralfaserkern her. Die Kommission eröffnete im April 2021 eine vertiefte Prüfung und versandte im März 2022 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte. Im April 2022 gaben die Parteien das Vorhaben auf.
Im November 2022 leitete die Kommission ein gesondertes Verfahren wegen der Angaben ein, die Kingspan in der Anmeldung und in Antworten auf Auskunftsersuchen nach Art. 11 Abs. 2 und 3 FKVO gemacht hatte. Im März 2024 warf sie Kingspan in einer Mitteilung der Beschwerdepunkte sechs Verstöße vor, ließ nach einer ergänzenden Mitteilung aber zwei davon fallen. Am Ende stellte sie vier Verstöße fest:
- irreführende Angaben dazu, wie Kingspan die Marktdurchdringung von Mineralfaserpaneelen gegenüber anderen Produkten verfolgt;
- unrichtige oder irreführende Angaben dazu, ob Ausschreibungsdaten verfügbar sind, also Aufzeichnungen über gewonnene und verlorene Angebote;
- unrichtige Angaben dazu, wie Mitglieder des Board an dem geplanten Erwerb von Trimo, an weiteren Erwerbsvorhaben und an Fragen der Branchenentwicklung und Geschäftsstrategie beteiligt waren;
- unrichtige oder irreführende Angaben zur Forschung und Entwicklung bei Mineralfaserpaneelen.
Für jeden Verstoß setzte die Kommission 10 Mio. Euro fest. Rechtsgrundlage ist Art. 14 Abs. 1 FKVO, der Geldbußen bis zu 1 % des Gesamtumsatzes vorsieht, wenn Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben machen. Die Kommission hielt Kingspan mindestens Fahrlässigkeit vor. Nach ihrer Darstellung behauptete Kingspan unter anderem, Schlüsseldokumente existierten nicht, stellte Tatsachen falsch dar oder erklärte, Informationen nicht liefern zu können, über die nur Kingspan selbst verfügte.
Die Kommission versteht den Fall erkennbar als Signal. Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera betont in der Pressemitteilung, eine funktionierende Fusionskontrolle setze voraus, dass die Kommission auf richtiger Grundlage entscheiden kann. Wer die Wahrheit zurückhalte oder verzerre, untergrabe dieses System. Wörtlich wird sie zitiert: „There can be no compromise on disclosure and transparency. If they fail to do so, we do and will act firmly.“
Warum unzureichende Angaben ein eigenes Risiko sind
Das Bußgeld traf Kingspan, obwohl das Vorhaben längst aufgegeben war. Die Pflicht zu richtigen und vollständigen Angaben endet also nicht mit dem Zusammenschlussverfahren. Sie begründet ein eigenes Sanktionsrisiko, unabhängig davon, ob die Behörde das Vorhaben freigibt, untersagt oder ob die Parteien es zurückziehen. Das zeigt sich hier besonders drastisch, da die ursprüngliche wettbewerbliche Anknüpfung sogar ausdrücklich wegen der Rücknahme nicht mehr gegeben war.
Auffällig ist, wo die Fehler lagen. Es ging nicht um Umsätze oder Schwellenwerte, sondern um interne Abläufe: wie das Unternehmen den Markt beobachtet, welche Daten es über Ausschreibungen besitzt, wer im Vorstand an Geschäften und Strategie beteiligt ist, woran es forscht. Genau diese Informationen braucht eine Behörde, um zu beurteilen, wie eng die Parteien miteinander konkurrieren und wie sich der Wettbewerb nach dem Zusammenschluss entwickelt. Und genau diese Informationen sind in einem Unternehmen oft über viele Personen und Systeme verteilt.
Fahrlässigkeit genügt. Ein Unternehmen kann sich daher nicht darauf berufen, dass die zuständigen Personen eine Frage missverstanden oder ein Dokument nicht gefunden haben. Wer gegenüber der Behörde erklärt, eine Information existiere nicht, muss das vorher geprüft haben.
Der Fall steht nicht allein. Nach Facebook (110 Mio. Euro, 2017), General Electric (52 Mio. Euro, 2019) und Sigma-Aldrich (7,5 Mio. Euro, 2021) ist es die vierte Entscheidung dieser Art unter der FKVO. Seit Juli 2025 prüft die Kommission außerdem förmlich, ob KKR beim Erwerb von NetCo, dem Festnetz von Telecom Italia, unrichtige oder irreführende Angaben gemacht hat.
Was in der deutschen Fusionskontrolle gilt
Das GWB kennt dieselbe Pflicht. In der Anmeldung dürfen keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht oder benutzt werden, um das Bundeskartellamt zu veranlassen, eine Untersagung oder die Eröffnung des Hauptprüfverfahrens zu unterlassen (§ 39 Abs. 3 Satz 5 GWB). Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Zusammenschluss nicht richtig oder nicht vollständig anmeldet (§ 81 Abs. 2 Nr. 3 GWB) oder ein Auskunftsverlangen nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet (§ 81 Abs. 2 Nr. 6 GWB). Gegen Unternehmen kann das Bundeskartellamt in beiden Fällen eine Geldbuße von bis zu 1 % des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen (§ 81c Abs. 3 GWB).
Hinzu kommt eine verfahrensrechtliche Folge: Die Monatsfrist des Vorprüfverfahrens beginnt erst mit der vollständigen Anmeldung. Wer unvollständig anmeldet, verschiebt damit den gesamten Zeitplan bis zum Closing.
Hier setzt unsere Arbeit in der deutschen Fusionskontrolle an. Wir sagen dem Deal-Team frühzeitig, welche Konzern‑, Umsatz- und Marktdaten und welche internen Informationen die Anmeldung erfordert, prüfen die gelieferten Angaben und erstellen auf dieser Grundlage die deutschsprachige Anmeldung. Ausführlich beschreibt das unser Grundlagenbeitrag zur deutschen Fusionskontrolle (auf Englisch).
Fazit
Kingspan zeigt, dass die Informationen in der Fusionskontrolle selbst zum Haftungsgegenstand werden. Das Risiko liegt weniger bei den Umsätzen als bei internen Daten, Dokumenten und Zuständigkeiten, die erst zusammengetragen werden müssen. Wer früh klärt, welche Informationen eine Anmeldung und mögliche Auskunftsersuchen erfordern, und sie vor der Einreichung prüft, schützt den Zeitplan und vermeidet ein Bußgeld, das auch nach dem Scheitern eines Vorhabens noch droht.