Nach den Flutkatastrophen im letzten Sommer bestand Einigkeit, dass es effektivere Warnmöglichkeiten geben sollte. Eine wurde in der Ermöglichung von Technologien zum Cell-Broadcasting gesehen. Damit können Push-Meldungen an sämtliche Geräte in einem bestimmten Bereich versendet werden.
Ein neuer § 164a TKG regelt die gesetzlichen Grundlagen dazu. Ergänzend gibt es die neue Mobilfunk-Warn-Verordnung. Die technischen Einzelheiten musste die BNetzA in einer Technischen Richtlinie festlegen. Diese ist nunmehr im Amtsblatt der Behörde und auf ihrer Internetseite veröffentlicht worden.