Cell-Broadcast: BNetzA veröffentlicht technische Richtlinie

Nach den Flut­ka­ta­stro­phen im letz­ten Som­mer bestand Einig­keit, dass es effek­ti­ve­re Warn­mög­lich­kei­ten geben soll­te. Eine wur­de in der Ermög­li­chung von Tech­no­lo­gien zum Cell-Broad­cas­ting gese­hen. Damit kön­nen Push-Mel­dun­gen an sämt­li­che Gerä­te in einem bestimm­ten Bereich ver­sen­det werden.

Ein neu­er § 164a TKG regelt die gesetz­li­chen Grund­la­gen dazu. Ergän­zend gibt es die neue Mobil­funk-Warn-Ver­ord­nung. Die tech­ni­schen Ein­zel­hei­ten muss­te die BNetzA in einer Tech­ni­schen Richt­li­nie fest­le­gen. Die­se ist nun­mehr im Amts­blatt der Behör­de und auf ihrer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht worden.

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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