Cell-Broadcast: BNetzA veröffentlicht technische Richtlinie

Nach den Flut­ka­ta­stro­phen im letz­ten Som­mer bestand Einig­keit, dass es effek­ti­ve­re Warn­mög­lich­kei­ten geben soll­te. Eine wur­de in der Ermög­li­chung von Tech­no­lo­gien zum Cell-Broad­cas­ting gese­hen. Damit kön­nen Push-Mel­dun­gen an sämt­li­che Gerä­te in einem bestimm­ten Bereich ver­sen­det werden.

Ein neu­er § 164a TKG regelt die gesetz­li­chen Grund­la­gen dazu. Ergän­zend gibt es die neue Mobil­funk-Warn-Ver­ord­nung. Die tech­ni­schen Ein­zel­hei­ten muss­te die BNetzA in einer Tech­ni­schen Richt­li­nie fest­le­gen. Die­se ist nun­mehr im Amts­blatt der Behör­de und auf ihrer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht worden.

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Zu diesen Themen publiziere und lehre ich regelmäßig.

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