Antragstellung im bilateralen Zugangsverfahren nach § 155 Abs. 1 TKG
Gemäß § 155 Abs. 1 TKG können Telekommunikationsunternehmen offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationslinien verlangen. Kommt keine Einigung zustande, kann die BNetzA im Wege eines Streitbeilegungsverfahrens…