In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb ist ein gemeinsamer Beitrag mit Prof. Dr. Ralf Dewenter erschienen. Darin befassen wir uns mit Fragen, wie ein Wert von Daten im Kartellrecht bestimmt werden kann. Dies betrifft zahlreiche mögliche Konstellationen, für die wir eine erste Einordnung vornehmen.
Der Beitrag geht auf einen gemeinsamen Vortrag auf einem von Prof. Dewenter ausgerichteten Workshop zu digitalen Plattformen in Hamburg im März 2022 zurück. Er beschreibt vier wesentliche Ansätze, wie Datenwerte bestimmt werden könnten. Diese stehen nicht abschließend zueinander, sondern sind je nach Situation und rechtlichen Rahmenbedingungen anwendbar. So ist beispielsweise die Situation, bei der ein angemessener Gegenwert für eine Datenbereitstellung gebildet werden soll, eine andere als die, bei der ein Kartellschaden für entgangenen Gewinn wegen eines verweigerten Zugangs zu Daten zu bestimmen ist.
Die vier Ansätze sind Folgende:
- Kostenbasierter Ansatz
- Marktorientierter Ansatz
- Nutzenbasierter Ansatz
- Risikobasierter Ansatz
Die Ergebnisse lassen sich grundsätzlich auch auf wettbewerbsrechtliche Datenfälle nach dem Data Governance Act, dem Digital Markets Act und dem kommenden Data Act übertragen. Insbesondere bei letzterem ist für Datenzugangsansprüche eine kostenorientierte Vergütung vorgesehen, wenn die Datenempfänger gemeinnützige Organisationen oder KMU sind.