Die Zeit­schrift Kom­mu­ni­ka­ti­on und Recht (K&R) hat­te mich ange­fragt, ob ich ein Edi­to­ri­al in der aktu­el­len Aus­ga­be ver­fas­sen kann. Dem bin ich ger­ne nach­ge­kom­men. Einen Link zu dem ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel fin­den Sie hier.

Anlass sind die bei­den ers­ten Buß­gel­der auf der Basis des DMA, wel­che die Kom­mis­si­on vor eini­gen Wochen gegen­über Apple und Meta ver­hängt hat. Der Bei­trag reißt die­se bei­den jeweils sehr unter­schied­li­chen Fäl­le kurz an, geht mit einem Hecht­sprung über Kar­tell- und Markt­re­gu­lie­rungs­recht und lan­det schließ­lich im Pri­va­te Enforce­ment. Dort gibt es dann auch einen Hin­weis auf jetzt anste­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che einer­seits für gewerb­li­che App-Anbie­ter gegen­über Apple und ande­rer­seits pri­va­te Nut­zer gegen­über Meta.