Der EuGH hat Ende April über eine Vor­la­ge­fra­ge aus Deutsch­land ent­schie­den, wel­che die kor­rek­te Durch­füh­rung eines Ver­ga­be­ver­fah­rens bei soge­nann­ten In-house-Ver­ga­ben zum Gegen­stand hat. Dies geht aus dem Urteil her­vor sowie einer ent­spre­chen­den Pres­se­mit­tei­lung. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann ein Kon­zes­si­ons­ver­trag geän­dert wer­den, ohne dass dafür ein neu­es Ver­ga­be­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren wäre. Das gilt nach der Ent­schei­dung des EuGH nun auch, wenn die Kon­zes­si­on ursprüng­lich an eine In-house-Ein­rich­tung ver­ge­ben wur­de und der Kon­zes­si­ons­neh­mer mitt­ler­wei­le pri­va­ti­siert wurde.

Hin­ter­grund ist ein Fall aus Deutsch­land. Eine bereits bestehen­de Kon­zes­si­on für Rast­an­la­gen wur­de um den Betrieb von Lade­sta­tio­nen erwei­tert. Die Kon­zes­si­on war ursprüng­lich ohne Aus­schrei­bung ver­ge­ben wor­den. Ein Wett­be­werbs­un­ter­neh­men klag­te hier­ge­gen vor einem deut­schen Gericht. Die­ses leg­te dem EuGH die Ange­le­gen­heit zur Aus­le­gung der ein­schlä­gi­gen Richt­li­ni­en vor.

Maß­geb­lich ist nach der Auf­fas­sung des EuGH, ob die nach­träg­li­che Ände­rung der Sicher­stel­lung des ursprüng­li­chen Kon­zes­si­ons­ver­trags dient. Dar­an kann es schei­tern, wenn es sich um voll­stän­dig neue Leis­tun­gen han­delt, die mit dem ursprüng­li­chen Ver­trag in kei­nem unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang ste­hen. Für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ermög­licht die­se Ent­schei­dung einen erwei­ter­ten Hand­lungs­spiel­raum. Aller­dings müs­sen sie die unvor­her­seh­ba­ren Umstän­de und die danach erfor­der­li­chen Ände­run­gen sorg­fäl­tig doku­men­tie­ren. Für Wett­be­wer­ber bie­tet sie poten­zi­el­le Risi­ken, dass nach­träg­lich Leis­tun­gen an bereits bestehen­de Kon­zes­sio­nen “ange­hef­tet” wer­den. Den­noch soll­ten sie die Ver­ga­ber­a­xis kri­tisch hinterfragen.

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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