Vor kurzem hatten wir über das Impulspapier der Bundesnetzagentur zur Kuper-Glas-Migration berichtet. Dieses gibt eine Übersicht über die in diesem Zusammenhang stehenden Fragen und bittet um öffentliche Beteiligung.
Das Papier diskutiert aber auch die Frage nach der Verteilung der Migrationskosten. Hieraus können sich Folgefragen stellen, etwa wenn für Zugangsnachfrager weitere Kosten entstehen oder sich entsprechend verringerte Kosten auf Entgeltgenehmigungen auswirken.
Die BNetzA hat hierbei folgende Grundsätze, von denen Einzelfallentscheidungen geleitet werden könnten:
- Verursacherprinzip: Die Kosten trägt grundsätzlich, wer die Migration initiiert.
- Kompensationsprinzip: Die Zugangsnachfrager werden für sogenannte echte gestrandete Investitionen entschädigt. Das sind solche, die infolge der Abschaltung zu einer vollständigen Entwertung der Investition führen. Das sind also Investitionen in die vorherige Infrastruktur. Die BNetzA grenzt hierbei unechte Investitionen ab, bei denen die Entwertung der Investition nicht unmittelbar durch die Abschaltung verursacht wird. Darunter fallen nach ihrer Betrachtung betriebswirtschaftliche Optimierungen der Wettbewerber.
- Vorteilsprinzip: Einen Kostenanteil trägt, wer langfristig von der Abschaltung des Kupfernetzes profitiert.
- Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen stehen.
Die BNetzA identifiziert dabei auch schon erste mögliche Migrationskosten bei vier verschiedenen Stakeholdern:
1. Telekom als Kupfernetzbetreiberin
- Entwicklung eines Abschalte- bzw. Migrationsplans für das Abschaltegebiet oder ggf. die Abschaltegebiete in Bezug auf Wholesale und Retail (Prozessentwicklung, Umsetzung des Änderungsbedarfs für die
Kupferverträge, Prüfung des Alternativprodukts und ggfs. dessen Vereinbarung) - Anzeige nach § 34 TKG inklusive der Vorlage geänderter Standardangebote und der Begleitung weiterer
Verfahren wie z. B. zum (Teil-)Widerruf der Regulierungsverfügungen - Anpassung der Zugangsverträge und der verwendeten IT und Schnittstellen (inklusive WITA)
- Umstellung / Kündigung der Endkundenverträge (vertragliche und tatsächliche Umsetzung)
- Durchführung der Migration, beginnend mit dem Datenabgleich der Einzelleistungen (HVt-/KVz-TAL,
Bitstromanschluss, CFV), Koordinierung der Migration oder Kündigung der Einzelleistung, Abschaltung der
Einzelleistungen - Ggfs. Rückbau der Kollokation
- Ggfs. Rückbau des Kupfernetzes einschließlich der nicht mehr genutzten aktiven Technik
- Ggfs. Restwertabschreibungen der Kupferinfrastruktur
2. Aufnehmender Zielnetzbetreiber
- Ggf. notwendige Entwicklung und Vereinbarung zusätzlicher – über das reguläre Wholesale-Angebot hinausgehender – alternativer Zugangsprodukte (z. B. Erweiterung des Portfolios um Layer 2- oder Layer 3 Bitstrom-Produkte, entbündelte Zugangsprodukte oder spezielle hochqualitative Geschäftskundenprodukte; für den Fall, dass die Telekom der aufnehmende Netzbetreiber ist, ggfs. auch der Aufwand für die Änderung der relevanten Standardangebote)
- Bereitstellung der Anschlüsse für die Migration (Ausbau der aktiven Technik, Schaltung der Glasfaser oder
Freischaltung des Bitstroms)
3. Vorleistungskunden
- Begleitung der Verfahren zur Ermöglichung der Migration (Änderung der Standardangebote, Widerruf von
Regulierungsverpflichtungen, Verfahren nach § 34 TKG) - Anpassung der Zugangsverträge sowie der verwendeten IT und Schnittstellen
- Entwicklung eines eigenen Migrationskonzepts
- Umstellung / Kündigung der Endkunden- und ggfs. Wholesale-Verträge (vertragliche und tatsächliche
Umsetzung), einschließlich der Kundenbetreuung - Vereinbarung des Zugangs zum Glasfasernetz bzw. der anderweitigen alternativen Netzinfrastruktur bzgl. der alternativen Produkte
- Technische Anpassung an neue Schnittstellen und Netzarchitektur
- Kosten für den Anschluss an die Netz-Zugangspunkte
- Abwicklung des Kupferzugangs, ggfs. Auflösung von Kollokationen und Rückbau der Verteiler und der
aktiven Technik - Durchführung der Migration
- Monitoring der migrierenden oder gekündigten Anschlüsse bis zur Umstellung bzw. Abschaltung
Daneben könnten sich durch die Kupfer-Glas-Migration beim Vorleistungskunden weitere Faktoren nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken:
- (Echte) gestrandete Investitionen in die Kupfertechnologie
- Entgangene Umsatzerlöse aus Endkundenverträgen infolge der Anpassungen (frühzeitige
Vertragsbeendigung) - Ggfs. schlechtere Auslastung des Commitments bei der Telekom
4. Endkundinnen und Endkunden
- Aufwand für die Vertragsumstellung und bei der Bereitstellung des Ersatzproduktes
- Erforderliche neue Modems und Router