Open Access: nur ein schillernder Begriff oder ein Schlüssel zum Erfolg? — Beitrag im VATM-Jahrbuch 2023

Was ist Open Access? Dies ist eine Fra­ge, die aktu­ell die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­bran­che beson­ders inten­siv bewegt. Des­halb freut es mich, dass ich mei­nen Bei­trag zur Dis­kus­si­on im aktu­ell erschie­ne­nen Jahr­buch des VATM dazu ver­öf­fent­li­chen konn­te. Das VATM-Jahr­buch ist hier online erhält­lich, mein Bei­trag wur­de auf Sei­te 56 veröffentlicht.

In die­sem kur­zen Kom­men­tar schrei­be ich weni­ger zu den inhalt­li­chen Anfor­de­run­gen, wann etwas Open Access ist. Es geht viel­mehr um poli­ti­sche, wett­be­werb­li­che und ver­fah­rens­mä­ßi­ge Zusam­men­hän­ge. So ist aktu­ell umstrit­ten, wer über­haupt “defi­niert”, was Open Access ist. Dabei kommt es aus recht­li­cher Sicht wohl auf die jewei­li­gen Norm­zu­sam­men­hän­ge an. Ein offe­ner Netz­zu­gang nach dem Direkt­an­spruch aus § 155 Abs. 1 TKG kann etwas ande­res sein als ein offe­ner Netz­zu­gang im Rah­men des Sub­sti­tuts zur abge­lehn­ten Infra­struk­tur­mit­nut­zung. Ent­spre­chend kön­nen die Steak Hol­der bei die­ser Fra­ge vari­ie­ren und damit auch der poli­ti­sche Ein­fluss auf die Ant­wort zu der Fra­ge, was Open Access sein mag. 

Aller­dings haben die­se ein­zel­nen unter­schied­li­chen nor­ma­ti­ven Zusam­men­hän­ge kei­nen bestim­men­den Ein­fluss auf die all­ge­mei­ne Fest­le­gung — mehr noch, soll­te gera­de zur För­de­rung des Wett­be­werbs der offe­ne Netz­zu­gang im Wett­be­werb defi­niert wer­den. Hier­zu brin­ge ich noch ein wei­te­res Argu­ment aus der aktu­el­len Dis­kus­si­on über den Vor­wurf stra­te­gi­schen Dop­pel­aus­baus: Wenn sich ein Markt­stan­dard zu Open Access durch­setzt und die­ser gleich­zei­tig zu Kos­ten­ver­rin­ge­run­gen und einer hohen Netz­aus­las­tung führt, kann ein Dop­pel­aus­bau im Ver­gleich dazu ein­fa­cher als wirt­schaft­lich weni­ger ver­nünf­ti­ge Maß­nah­me gekenn­zeich­net wer­den. Dies kann in der Pra­xis hel­fen, wirk­sa­mer gegen miss­bräuch­li­che Ver­drän­gungs­prak­ti­ken vorzugehen.


Wei­te­re Blog-Bei­trä­ge zu die­sem The­men­be­reich aus der jün­ge­ren Zeit:

Über den Autor

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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