Die regulatorische Streitbeilegung im Telekommunikationsrecht verändert sich derzeit erheblich. In einem Webinar auf Einladung des VATM habe ich die Entwicklung von § 145 TKG über den Gigabit Infrastructure Act (GIA) bis zum geplanten Digital Networks Act (DNA) eingeordnet. Im Mittelpunkt standen außerdem die geplanten §§ 22a und 22b TKG und die Frage, wie sich die Funktion der Bundesnetzagentur bei regulatorischen Streitigkeiten verändert.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den unionsrechtlichen Grundlagen der regulatorischen Streitbeilegung. Dabei wurden insbesondere die Entwicklung vom EECC zum Digital Networks Act (DNA), die unmittelbare Geltung des GIA, die zunehmende Europäisierung der Verfahren sowie die Einbindung der nationalen Regulierungsbehörden auch im europäischen Beihilfenrecht beleuchtet. Besonderes Augenmerk galt der Frage, welche Auswirkungen die neuen unionsrechtlichen Zielvorgaben künftig auf die Ausgestaltung und den Entscheidungsmaßstab regulatorischer Streitverfahren haben werden.
Abschließend wurden die aktuellen gesetzgeberischen Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene eingeordnet. Diskutiert wurden insbesondere der DNA-Entwurf der Europäischen Kommission, die parlamentarischen Beratungen im Europäischen Parlament sowie der deutsche Kabinettsentwurf mit den geplanten §§ 22a und 22b TKG. Diese Entwicklungen zeigen, dass regulatorische Streitbeilegung zunehmend Teil einer umfassenderen europäischen Infrastruktur- und Wettbewerbsregulierung wird und sich ihre Funktion in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verändern wird.
Ein weiterer Teil des Webinars widmete sich den geplanten §§ 22a und 22b TKG. Diese Regelungen werfen erhebliche Fragen zum Verhältnis von symmetrischer Regulierung, Streitbeilegung und Regulierungsverfügung auf. Als Alternative habe ich die Möglichkeiten des allgemeinen Streitbeilegungsverfahrens nach dem TKG in den Blick genommen, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verhandlungspflicht und zur „Schiedsrichterfunktion“ der Bundesnetzagentur. Abschließend ging es um konkrete Ansätze für zügigere, vorhersehbarere und effektivere Verfahren vor der Bundesnetzagentur.
Die regulatorische Streitbeilegung entwickelt sich derzeit zu einem der dynamischsten Bereiche des europäischen Telekommunikationsrechts. Ich freue mich, diese Entwicklung wissenschaftlich, publizistisch und in der Beratung begleiten zu dürfen.
Den sich unter dem Digital Networks Act abzeichnenden Funktionswandel der regulatorischen Streitbeilegung habe ich inzwischen in meinem Beitrag „Streitbeilegung wird Regulierung“ im VATM-Jahrbuch 2026 erläutert.
