Neue Veröffentlichung zum überragenden öffentlichen Interesse am Breitbandausbau

In der aktu­el­len Aus­ga­be der Zeit­schrift Com­pu­ter und Recht (CR) ist ein gemein­sa­mer Auf­satz von Chris­toph Nöh­ren­berg und mir erschie­nen. In die­sem Bei­trag befas­sen wir uns mit dem über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­se am Breitbandausbau.

Der Bei­trag trägt den Titel „Das über­ra­gen­de öffent­li­che Inter­es­se am Breit­band­aus­bau – Über­le­gun­gen zur Aus­le­gung eines unbe­stimm­ten Rechts­be­griffs“ und ist in CR 2026, 609 – 615 erschienen.

Seit der TKG-Novel­le 2025 bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 2 TKG, dass die Ver­le­gung und Ände­rung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­li­ni­en zum Aus­bau öffent­li­cher Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze im über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­se liegt. Damit hat ein Begriff Ein­gang in das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht gefun­den, der bereits aus ande­ren Berei­chen des Infra­struk­tur­rechts bekannt ist.

In unse­rem Auf­satz gehen wir der Fra­ge nach, wel­che recht­li­che Bedeu­tung die­sem gesetz­li­chen Wort­laut zukommt. Dabei betrach­ten wir ins­be­son­de­re die bereits ent­wi­ckel­te Dog­ma­tik aus dem Ener­gie­recht, die aktu­el­le Recht­spre­chung und den ver­fas­sungs­recht­li­chen Rah­men des Telekommunikationsnetzausbaus.

Ich freue mich beson­ders über die gemein­sa­me Ver­öf­fent­li­chung mit Chris­toph Nöh­ren­berg. Er ist aktu­ell Rechts­re­fe­ren­dar am Land­ge­richt Leip­zig und wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter bei Lou­ven Rechts­an­wäl­te und arbei­tet bei uns inten­siv an tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons- und infra­struk­tur­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen mit.

Über den Autor

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Zu diesen Themen publiziere und lehre ich regelmäßig.

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