Im Wett­be­werbs­kon­text taucht gele­gent­lich der Begriff Sprung­in­no­va­tio­nen auf. Auch aus der Wett­be­werbs­theo­rie kennt man ihn. Meis­tens ver­steht man dabei eine Inno­va­ti­on, also Neu­ig­keit auf einem Markt, die ein­zel­ne Ent­wick­lungs­schrit­te sprich­wört­lich über­springt. Es han­delt sich also um eine beson­de­re Art von Innovation. 

Das mag man­chem tau­to­lo­gisch vor­kom­men. Jedoch ergibt sich ein bes­se­res Ver­ständ­nis dafür, wenn man die­sen Begriff noch ein­mal in einen Kon­text mit der inkre­men­tel­len Inno­va­ti­on setzt. Die­se beschreibt sol­che Inno­va­ti­ven, die nach und nach von einem bestehen­den Aus­gangs­zu­stand zu einem neu­en Sta­tus füh­ren. Der Unter­schied liegt also in Geschwin­dig­keit der Veränderung.

Eine ech­te Legal­de­fi­ni­ti­on des Begriffs Sprung­in­no­va­ti­on fin­det sich in § 1 Abs. 2 Sprind-Freiheitsgesetz:

(2) Sprung­in­no­va­tio­nen im Sin­ne die­ses Geset­zes sind Inno­va­tio­nen, die durch neu­ar­ti­ge Lösungs­an­sät­ze bestehen­de Pro­duk­te, Tech­no­lo­gien oder Geschäfts­mo­del­le auf Märk­ten grund­le­gend ver­än­dern oder erset­zen und dadurch neue Märk­te und gro­ße Wert­schöp­fungs­po­ten­tia­le eröff­nen oder ein bedeu­ten­des tech­no­lo­gi­sches, sozia­les oder öko­lo­gi­sches Pro­blem lösen können.

Noch ein­mal anders lässt sich der Begriff der soge­nann­ten dis­rup­ti­ven Inno­va­tio­nen ver­ste­hen. Bei der Dis­rup­ti­on steht die Ver­drän­gung im Wett­be­werb mehr im Vor­der­grund. Das bedeu­tet, dass die Inno­va­ti­on in der Lage ist, bestimm­te Optio­nen aus­zu­schlie­ßen. Auf die Geschwin­dig­keit kommt es dabei nicht zwin­gend an. Denn auch eine Sprung­in­no­va­ti­on kann mehr oder weni­ger dis­rup­tiv sein. Rela­tiv wenig Dis­rup­ti­on tritt bei­spiels­wei­se auf, wenn die meis­ten Markt­ak­tue­re die Zeit haben, sich anzu­pas­sen. Gelingt hier­bei die Trans­for­ma­ti­on, so kann die Inno­va­ti­on sehr grund­le­gend sein. 

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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