heise berichtet vor einigen Wochen, dass die britische Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung zu den Umstände einer Kontrolle von OpenAI durch Microsoft eingestellt hat. Die Competition and Markets Authority (CMA) sieht keinen beherrschenden Einfluss im Sinne der Zusammenschlusskontrolle. Die Entscheidung kam nach einer längeren Prüfung durch die Behörde eher überraschend.
Bereits seit 2019 investiert Microsoft bei OpenAI, laut Berichten insgesamt mehr als 13 Mrd. US-Dollar. Nach eigenen Aussagen sollen damit Innovationen und verantwortungsvolle KI-Entwicklung gefördert werden. Das klingt an sich sehr unverfänglich. Allerdings haben derartige Investitionen selten eine rein altruistische Bedeutung, sondern sind mit einem Gegenwert oder Interesse verbunden.
Gegen diese Investitionen und einen damit vermuteten wettbewerblichen Einfluss bestanden seit Beginn Bedenken. Aus diesem Grund hatte die CMA die Untersuchung eingeleitet. Jetzt hat sie diese Untersuchung eingestellt mit der Begründung, Microsoft habe de facto keine Kontrolle über OpenAI. Die Partnerschaft erfülle nicht die Kriterien für eine Fusionskontrolle. Sollte sich diese Praxis auch bei anderen Wettbewerbsbehörden durchsetzen, so könnte sie einen Präzedenzfall für Investoren bilden: ähnliche Partnerschaften könnten danach ohne die strengen Vorschriften des Kartellrechts eingegangen werden. Das würde hier bedeuten, dass jedenfalls keine Ex-ante-Prüfung eines Zusammenschlusses erfolgt.
Allerdings kann diese Entscheidung auch nicht als Freifahrtschein verstanden werden. Sie dürfte sich wohl auf den konkreten Einzelfall erstrecken. Auch für künftige Engagements müssen alle Beteiligten also prüfen, ob sie die Kriterien für die Anwendung der jeweiligen Fusionskontrolle erfüllen und weiterhin wettbewerblich kein Verbot erhalten.
Diese Erwägungen sollten bei Investitionen in KI-Startups stets beachtet werden. Wir helfen Ihnen bei derartigen unternehmerischen und strategischen Entscheidungen für KI-Märkte.