Werbung in eigener Sache: ganz aktuell ist das Handbuch „Datenrecht in der Digitalisierung“ erschienen, herausgegeben von Louisa Specht-Riemenschneider, Nikola Werry und Susanne Werry. Es handelt sich um einen doch sehr opulenten Wälzer, der am Ende die 1.000-Seiten-Marke nur sehr knapp verfehlt. Nicht, dass es auf die bloße Anzahl der Seiten ankäme: Aber mehr als 30 Autoren sind hier mit unterschiedlichen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Aspekten aus dem Recht der Informationsgesellschaft befasst. Und immerhin 42 (die Antwort auf die Frage aller Fragen) dieser Seiten sind von mir und behandeln ganz wesentliche Themen meiner wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit. Unter dem Titel „Marktmacht durch Daten – eine Analyse aus rechtswissenschaftlicher Perspektive“ stelle ich nicht nur derzeitige strittige Punkte der Marktbestimmung und Marktmachtanalyse bei digitalen Plattformen dar. So versuche ich auch eine praxisbezogene Analyse der 2017 mit der 9. GWB-Novelle aufgenommenen strukturellen Kriterien in § 18 Abs. 3a GWB zur Bestimmung der marktbeherrschenden Stellung bei „mehrseitigen Märkten und Netzwerken“. Es geht auch um die Folgen besonders im Zusammenhang mit dem Missbrauchsverbot und dem allgemeinen Kartellverbot. Notwendig ist in diesem Zusammenhang auch eine differenzierte Betrachtung der Daten als möglicher Zugangsobjekte. Und bei allem Fokus auf Daten muss ebenso klar sein, dass es in vielen Fällen nicht allein auf diese ankommt, sondern gegebenenfalls auf weitere Mitwirkungspflichten oder Infrastrukturen. Diese lässt sich im deutschen Recht gut im Zusammenhang mit dem Konzept der relativen Marktmacht abbilden.
VG Köln zu Kostentragung bei Einstellung nach bilateraler Einigung über offenen Netzzugang gemäß § 155 TKG
In einem von uns betreuten Streitbeilegungsverfahren hatte die Bundesnetzagentur Ende 2024 einen Beschluss verfasst. Diesen hatte die Antragsgegnerin angegriffen. Im vorläufigen Rechtsschutz war sie erfolgreich.…