Vom 11. bis 13. September findet wieder die DSRI-Herbstakademie statt, dieses Mal in Köln. Mein Doktorvater Jürgen Taeger hatte diese vor vielen Jahren begründet. Über viele Jahre schon ist diese jährliche Konferenz ein Familientreffen für die IT-Rechtsszene — und an diese Andockende wie mich.
Ich werde ebenso mit einem Vortrag dabei sein. Er trägt den Titel “Kompensation der Datenbereitstellung nach dem Data Act” und behandelt im Wesentlichen das Entgeltregime aus Art. 9 Data Act. Die Vorschrift steht in einem Zusammenhang mit einem allgemeinen System der Marktregulierung des Datenzugangs. Hier docke ich mit meinen Erfahrungen aus dem Telekommunikationsrecht und dem Kartellrecht an. Dort gibt es bereits echte Entgeltregulierung sowie Preismissbrauchskontrollen. Wir werden uns ansehen, was der Verordnungsgeber hier übernommen und was neu geschaffen hat.
Den Vortrag werde ich schon am Donnerstag morgen auf einem Erinnerungssymposium für Jürgen Taeger halten, der leider Anfang des Jahres zu früh verstorben ist.