Am 7.6.2024 werde ich an der Universität Bonn eine Gastvorlesung halten. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Vorlesung Datenwirtschaftsrecht statt, die von Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider angeboten wird.
Inhaltlich wird es um den DMA gehen und dabei insbesondere die datenbezogenen Pflichten aus den Art. 5, 6 und 7 DMA. Hierüber hatte ich bereits mehrfach gebloggt und kommentiert. So werde ich einzelne Regelungen vertiefen, den regulatorischen Rahmen diskutieren und auch deren Durchsetzung. Letzteres ist besonders deshalb spannend, weil die Vorschriften sehr unterschiedlich privat durchgesetzt werden könnten. Einige enthalten Verbote, einige Gebote und wieder andere unmittelbar durchsetzbare Anspruchsgrundlagen. Dies wird in der Durchsetzung erhebliche Unterschiede machen. Aber auch die behördliche Marktregulierung durch die Kommission werden wir behandeln.