Neuer Beitrag zum Data Act in der MMR

Vor kur­zem wur­de der Data Act im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­licht. Die­se Ver­ord­nung ent­hält im drit­ten Kapi­tel auch Rege­lun­gen, die sich auf eine Markt­re­gu­lie­rung für Daten­be­reit­stel­lungs­pflich­ten bezie­hen. Das sind ers­tens der Art. 8 EU-DA, der pro­mi­nent nun einen Kon­tra­hie­rungs­zwang und die FRAND-Prin­zi­pi­en ein­führt. Zwei­tens regelt Art. 9 EU-DA Grund­sät­ze zur Gegen­leis­tung. Bei­de Rege­lun­gen gel­ten dabei nicht allein für die Daten­be­reit­stel­lungs­pflicht aus Art. 5 EU-DA. Sie ent­hal­ten auch eine Auf­greif­re­ge­lun­gen für zukünf­ti­ge Daten­be­reit­stel­lungs­pflich­ten, die nach dem 12.9.2025 in Kraft treten.

Aktu­ell ist in der Zeit­schrift MMR ein Auf­satz dazu von mir erschie­nen, der zu die­sen bei­den Vor­schrif­ten eine ers­te Ein­ord­nung ver­sucht. Der Bei­trag ist eine Vor­ar­beit zu einer aktu­ell lau­fen­den Kom­men­tie­rung im Buch von David Bom­hard und Mar­tin Schmidt-Kes­sel.

Zu FRAND beim Daten­zu­gang kön­nen Sie hier in einem älte­ren Bei­trag von mir aus dem Jahr 2018 nach­le­sen. Damals wur­de die­se Kom­bi­na­ti­on erst­ma­lig dis­ku­tiert. Mein Bei­trag hier­zu in der Zeit­schrift Kom­mu­ni­ka­ti­on und Recht (K&R) kann kos­ten­frei her­un­ter gela­den werden.

Über den Autor

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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