Das OLG Düs­sel­dorf hat Buß­gel­der wegen eines kar­tell­rechts­wid­ri­gen Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs ver­hängt. Dies geht aus einer Pres­se­mit­tei­lung des Gerichts vom 5.3.2025 her­vor (Akten­zei­chen: V‑6 Kart 2/21 OWi). Demach beträgt das Buß­geld eines Unter­neh­mens 30 Mio. EUR. Gegen drei Lei­tungs­per­so­nen wur­den wei­te­re Buß­gel­der von ins­ge­samt 34.000 EUR festgelegt.

Es ging um den Vor­wurf eines Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs. Ein sol­cher kann schon gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB ver­sto­ßen, wenn er wett­be­werb­li­che Para­me­ter zum Gegen­stand hat. Ganz typisch sind Prei­se, aber auch Markt­stra­te­gien. Hier hat­ten sich Unter­neh­men über Kos­ten­fak­to­ren und Preis­be­stand­tei­le aus­ge­tauscht, um Kos­ten­stei­ge­run­gen an Kun­den wei­ter­zu­ge­ben. Zu den Kun­den zäh­len wie­der­um Zulie­fe­rer und Her­stel­ler aus der Automobilindustrie.

Das OLG ging davon aus, dass vom Herbst 2010 bis Herbst 2015 ein kar­tell­recht­li­cher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch im Rah­men der soge­nann­ten “Alu­mi­ni­um For­ging Group” statt­fand. Es ver­häng­te des­halb eine Geld­bu­ße in Höhe von 30 Mil­lio­nen Euro gegen die OTTO FUCHS Betei­li­gun­gen KG. Wei­te­re Geld­bu­ßen in Höhe von ins­ge­samt 34.000 EUR tra­fen drei Lei­tungs­per­so­nen des Unter­neh­mens. Dies waren zum einen zwei Pro­ku­ris­ten, die unmit­tel­bar an dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch betei­ligt waren. Zum ande­ren ist auch ein per­sön­lich haf­ten­der Geschäfts­füh­rer betrof­fen. Er hat nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts not­wen­di­ge Auf­sichts­pflich­ten ver­letzt und hät­te die Kar­tell­ver­stö­ße ver­hin­dern müssen.

Gera­de die­ser letz­te Punkt ist sehr emfind­lich für die Han­deln­den und Lei­ten­den. Zum einen zeigt sie, dass Geld­bu­ßen nicht immer nur direkt das Unter­neh­men tref­fen müs­sen. Zum ande­ren bestä­tigt sie erneut die stren­gen Vor­ga­ben an Geschäfts­füh­rer, nicht weg­se­hen zu dür­fen. Für die kar­tell­recht­li­che Com­pli­ance ist die­se Ent­schei­dung ein Zei­chen für mehr Sensibilisierung.

Ein ande­res Unter­neh­men konn­te laut eige­ner Pres­se­mit­tei­lung eine erheb­li­che Redu­zie­rung des ver­häng­ten Buß­gel­des erreichen.

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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