Am 30.3.2023 findet bei der Anwaltakademie meine Schulung über den Zugang zu Daten statt. Es geht um ein Schwerpunktthema meiner Arbeit und Forschung. Unter diesem Link können Sie sich beim Anbieter anmelden.
Zu den Schwerpunkten aus der Ankündigung:
- Kartellrechtliche und sektorspezifische Grundlagen über den Zugang zu Daten
- Zugang zu Plattformen und digitalen Infrastrukturen
- Wettbewerbsrelevanz von Daten
- Zulässige Datenvorsprünge
- Unzulässige Ausschlusstaktiken und Bedingungen des Datenzugangs
- Preissetzung
- Digital Markets Act
- Data Act im Entwurf
- Durchsetzung und Schadenersatz bei Verweigerung des Datenzugangs
- Verhältnis zum Datenschutzrecht
Hier noch der Ankündigungstext:
Daten können eine wichtige Grundlage für unternehmerisches Handeln im Wettbewerb darstellen. Umso gravierender können sich Verweigerungstaktiken oder Verdrängungsstrategien von Inhabern/-innen auswirken. Der Workshop behandelt die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese und betroffene Unternehmen in Verhandlungssituationen sowie rechtliche Durchsetzungsstrategien wie Zwangslizenzen oder Kartellschadenersatz. Behandelt werden dabei das allgemeine Kartellrecht als Grundlage für durchsetzbare Kontrahierungszwänge sowie Besonderheiten sektorspezifischer Anspruchsgrundlagen über den Zugang zu Daten.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte/-innen für IT-Recht oder Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensjuristen/-innen. Dabei kann sie insbesondere für spezialisierte Dienstleister interessant sein, die für den Betrieb ihres Geschäfts auf die Belieferung von Daten angewiesen sind.