Sektoruntersuchung Smart-TVs – BKartA veröffentlicht Abschlussbericht

Das Bun­des­kar­tell­amt hat ges­tern sei­nen Abschluss­be­richt zur Sek­tor­un­ter­su­chung Smart-TVs ver­öf­fent­licht. Das Bun­des­kar­tell­amt ver­fügt seit der 9. GWB-Novel­le 2017 über das neue Instru­ment der ver­brau­cher­recht­li­chen Sek­tor­un­ter­su­chung. Damit soll die Behör­de in die Lage ver­setzt wer­den, Wis­sen über brei­te Ver­stö­ße gegen ver­brau­cher­schüt­zen­de Vor­schrif­ten zu erlan­gen. Der über 250 Sei­ten lan­ge Bericht lässt sich grob so zusam­men­fas­sen: Es gibt zahl­rei­che und umfas­sen­de Daten­ver­ar­bei­tungs­mög­lich­kei­ten bei Smart-TVs und der­zeit nur unzu­rei­chen­de Schutz­mög­lich­kei­ten der Verbraucher.

Die Behör­de gibt dann zehn Hand­lungs­emp­feh­lun­gen (S. 237):

  1. Bewusst­sein der Ver­brau­cher für exten­si­ve Daten­ver­ar­bei­tungs­mög­lich­kei­ten von
    Smart-TVs schär­fen
  2. Tätig­wer­den des Gesetz­ge­bers bei ver­brau­cher­recht­li­chen Defi­zi­ten, die in der Sek­tor­un­ter­su­chung fest­ge­stellt werden
  3. Schaf­fung eines gesetz­li­chen Anspruchs der Ver­brau­cher gegen Her­stel­ler auf Software-Updates
  4. Mehr fall­be­zo­ge­nes Tätig­wer­den von Auf­sichts­be­hör­den und Ver­bän­den zur Ver­mei­dung von Pau­scha­lie­run­gen bei Datenschutzbestimmungen
  5. Mehr trans­pa­ren­te Infor­ma­tio­nen gegen­über Ver­brau­chern über Datenverarbeitung
  6. Daten­schutz-Cock­pit zur effek­ti­ve­ren Durch­set­zung von daten­schutz­recht­li­chen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten durch Verbraucher
  7. Hin­wir­ken durch poli­ti­sche Ent­schei­der und Rechts­durch­set­zung auf ver­ein­fach­te Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung durch Unternehmen
  8. Daten­schutz­qua­li­tät als Wett­be­werbs­pa­ra­me­ter und effek­ti­ve Selbst­ver­pflich­tung der Unternehmen
  9. Vor­an­trei­ben von Daten­schutz-Zer­ti­fi­ka­ten und stan­dar­di­sier­ten Bild­sysmbo­len durch Kom­mis­si­on und Daten­schutz­auf­sicht und Auf­bau der in der DSGVO vor­ge­se­he­nen Akkre­di­tie­rungs- und Zertifizierungsverfahren
  10. Smar­te Bild­sym­bo­lik zur Ver­mitt­lung der rele­van­tes­ten Infor­ma­tio­nen nach dem Ergeb­nis der Sektoruntersuchung

Die Emp­feh­lun­gen sind schon recht gra­nu­lar dafür, dass die Sek­tor­un­ter­su­chung der­zeit ledig­lich ein Instru­ment sind, damit die Behör­de umfas­send Wis­sen erlan­gen kann. Durch­set­zung­be­fug­nis­se feh­len der­zeit noch. Es wer­den ledig­lich im Refe­ren­ten­ent­wurf zur 10. GWB-Novel­le der­zeit Vor­schlä­ge für effek­ti­ve­re Unter­su­chungs­be­fug­nis­se gemacht.

Zuletzt noch ein Hin­weis für die Lau­ter­keits­recht­ler auf § 32e Abs. 6 GWB:

Der Anspruch auf Ersatz der Auf­wen­dun­gen einer Abmah­nung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 des Geset­zes gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb ist ab der Ver­öf­fent­li­chung eines Abschluss­be­richts über eine Sek­tor­un­ter­su­chung nach Absatz 5 für vier Mona­te ausgeschlossen.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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