Ich bin in der aktuellen Folge des Data Navigator als Gast zu hören. Der Podcast nimmt sich den Data Act vor und behandelt ihn aus den verschiedensten Perspektiven. Moderiert wird er von Dr. Martin Schirmbacher von der Kanzlei Härting und Dr. Hubertus von Roenne von Upgrade.
Der Name der Folge lautet: “Macht das Kartellrecht dem Data Act einen Strich durch die Rechnung?”. Meine Antwort auf die Frage lautet allgemein “Nein, aber beachten muss man das Kartellrecht auch hier!”.
Ich freue mich, dass ich mich zu diesem Thema äußern durfte. Der Anlass waren Fragen, ob und wie weit Abstimmungen überhaupt rechtlich zulässig sind. Hierbei geht es um folgende Punkte:
- die wettbewerbsförderliche Intention des Data Act
- zwingende Vorgaben über Datenbereitstellung
- gängige Formate und Standards
- Kooperationen, Joint Ventures, Einkaufsgemeinschaften
- Marktmachtmissbrauch
- Leitlinien
Die Folge schließt mit dem Hinweis, dass übergreifende Abstimmungen nicht ausgeschlossen, teilweise mindestens gewollt oder hilfreich sind. Deshalb sollten Unternehmen mit Rücksicht auf den Wettbewerb zusammenarbeiten.