Ich bin in der aktu­el­len Fol­ge des Data Navi­ga­tor als Gast zu hören. Der Pod­cast nimmt sich den Data Act vor und behan­delt ihn aus den ver­schie­dens­ten Per­spek­ti­ven. Mode­riert wird er von Dr. Mar­tin Schirm­ba­cher von der Kanz­lei Här­ting und Dr. Huber­tus von Roen­ne von Upgrade.

Der Name der Fol­ge lau­tet: “Macht das Kar­tell­recht dem Data Act einen Strich durch die Rech­nung?”. Mei­ne Ant­wort auf die Fra­ge lau­tet all­ge­mein “Nein, aber beach­ten muss man das Kar­tell­recht auch hier!”.

Ich freue mich, dass ich mich zu die­sem The­ma äußern durf­te. Der Anlass waren Fra­gen, ob und wie weit Abstim­mun­gen über­haupt recht­lich zuläs­sig sind. Hier­bei geht es um fol­gen­de Punkte:

  • die wett­be­werbs­för­der­li­che Inten­ti­on des Data Act
  • zwin­gen­de Vor­ga­ben über Datenbereitstellung
  • gän­gi­ge For­ma­te und Standards
  • Koope­ra­tio­nen, Joint Ven­tures, Einkaufsgemeinschaften
  • Markt­macht­miss­brauch
  • Leit­li­ni­en

Die Fol­ge schließt mit dem Hin­weis, dass über­grei­fen­de Abstim­mun­gen nicht aus­ge­schlos­sen, teil­wei­se min­des­tens gewollt oder hilf­reich sind. Des­halb soll­ten Unter­neh­men mit Rück­sicht auf den Wett­be­werb zusammenarbeiten.

Hier geht es zu der Fol­ge, hören Sie ein­mal rein!

Über den Autor

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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