Zugang zu konkurrierender KI auf WhatsApp — Kommission verhängt einstweilige Maßnahmen gegenüber Meta

Ges­tern hat die Kom­mis­si­on bekannt gege­ben, dass sie schon vor­läu­fig wegen des Zugangs zu Whats­App-Schnitt­stel­len für alter­na­ti­ve KI ein­greift. Das geht aus einer Pres­se­mit­tei­lung der Kom­mis­si­on her­vor.

Was ist der Anlass? Die Kom­mis­si­on befürch­tet einen schwe­ren und nicht wie­der gut zu machen­den Scha­den für den Wett­be­werb. In sol­chen Fäl­len erlaubt die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung den Erlass einst­wei­li­ger Maßnahmen.

Vor einem hal­ben Jahr hat­te die Kom­mis­si­on ein förm­li­ches Ver­fah­ren zur Unter­su­chung von etwa­igen Ver­stö­ßen ein­ge­lei­tet. Dort stand bereits im Raum, dass Meta es Unter­neh­men mit KI-Ange­bo­ten unter­sagt, ein Tool für die Kom­mu­ni­ka­ti­on über Whats­App anzu­bie­ten. Ande­re Unter­neh­men als Meta konn­ten danach ihre KI-Diens­te nicht über Whats­App anbieten.

Die Kom­mis­si­on geht davon aus, dass Meta eine markt­be­herr­schen­de Stel­lung auf dem rele­van­ten Markt für Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Apps für Ver­brau­cher habe. Das ist eine inter­es­san­te Fest­stel­lung, denn sie rich­tet sich weni­ger auf den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst als sol­chen aus, son­dern auf die App. Nicht ganz klar aus der Pres­se­mit­tei­lung wird, aber denk­bar ist, dass hier­zu auch ande­re Apps gehö­ren, die aller­dings nicht selbst Kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te dar­stel­len. Das spricht für eine eher anwen­dungs­be­zo­ge­ne Marktabgrenzung.

Meta hat nach den Fest­stel­lun­gen der Kom­mis­si­on sei­ne markt­be­herr­schen­de Stel­lung miss­bräuch­lich aus­ge­nutzt, indem es den alter­na­ti­ven Anbie­tern von KI-Diens­ten einen Zugang zur Pro­gram­mier­schnitt­stel­le ver­wei­ger­te. Jeden­falls seit Herbst 2015 gab es eine dahin­ge­hend deut­li­che Unter­neh­mens­po­li­tik. Seit­dem war nur der eige­ne KI-Dienst auf Whats­App ver­füg­bar. Laut Pres­se­mit­tei­lung der Kom­mis­si­on akzep­tier­te Meta dann ab März die­sen Jah­res zwar grund­sätz­lich alter­na­ti­ve KI-Diens­te auf Whats­App; die dafür erho­be­nen Gebüh­ren waren nach Ansicht der Kom­mis­si­on jedoch pro­hi­bi­tiv aus­ge­legt. Die Kom­mis­si­on nimmt also wei­ter­hin an, dass Meta den Zugang für Dritt­an­bie­ter miss­bräuch­lich beschränkt.

Der gest­ri­ge Beschluss beinhal­tet laut der Pres­se­mit­tei­lung fol­gen­de Punkte:

  • Meta muss den Zugang zur Pro­gram­mier­schnitt­stel­le von Whats­App for Busi­ness für Dritt­an­bie­ter von KI-Assis­ten­ten wie­der herstellen.
  • Dies muss zur den­sel­ben Bedin­gun­gen wie vor dem 15.10.2025 erfol­gen, als die­ser Zugang noch kos­ten­los war.
  • Die­se Zwi­schen­maß­nah­me muss Meta solan­ge auf­recht erhal­ten, bis die Kom­mis­si­on in der Sache einen abschlie­ßen­den Beschluss erlässt.
  • Umge­setzt wer­den müs­sen die­se Maß­nah­men inner­halb von fünf Arbeitstagen.

Die Ent­schei­dung ist bis­lang noch nicht ver­öf­fent­licht. Das Akten­zei­chen ist AT.41034.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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